Pflegegeld beantragen: Voraussetzungen, Ablauf, Beträge 2026

  • Home |
  • Pflegegeld beantragen: Voraussetzungen, Ablauf, Beträge 2026
Pflegegeld beantragen: 347 bis 990 Euro im Monat

Wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege zu Hause übernehmen, unterstützt die Pflegekasse das mit Pflegegeld. Viele Familien zögern trotzdem lange, bevor sie Pflegegeld beantragen, weil sie den Aufwand scheuen oder nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Dabei ist der Antrag einfacher als gedacht, und jeder Monat Wartezeit kostet Geld, denn gezahlt wird erst ab dem Monat der Antragstellung.

In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wer Pflegegeld bekommt, wie der Antrag abläuft, wie hoch die Beträge 2026 sind und welche Pflichten danach auf Sie zukommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause sichergestellt ist.
  • 2026 beträgt es monatlich 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5).
  • Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat.
  • Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
  • Pflegende Angehörige können Rentenbeiträge von der Pflegekasse erhalten.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn sie zu Hause versorgt werden und die Pflege mit dem Geld „in geeigneter Weise selbst sicherstellen“. Gemeint ist meist: Angehörige oder andere vertraute Personen übernehmen die Pflege, ohne dass ein Pflegedienst alles erledigt.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die pflegebedürftige Person war in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert. Bei Kindern zählt die Versicherung eines Elternteils.
  • Der Medizinische Dienst (MD) hat mindestens Pflegegrad 2 festgestellt.

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Hier steht aber der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung. Wie die Pflegegrade zustande kommen, erklären wir im Ratgeber Pflegegrade erklärt.

Pflegegeld beantragen: So läuft der Antrag ab

Wer noch keinen Pflegegrad hat, beantragt Pflegegrad und Pflegegeld in einem Schritt. Diese fünf Schritte erwarten Sie:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein formloser Satz genügt, etwa: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das geht per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief. Besser ist ein schriftlicher Antrag, damit Sie das Datum nachweisen können. Kann die pflegebedürftige Person nicht selbst unterschreiben, legen Sie eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.
  2. Antragsformular ausfüllen. Die Pflegekasse schickt Ihnen ein Formular. Kreuzen Sie dort Pflegegeld an, wenn Angehörige pflegen, oder die Kombination mit einem Pflegedienst. Die pflegende Person füllt außerdem einen Fragebogen zur sozialen Sicherung aus, wichtig für die Rentenbeiträge.
  3. Begutachtung zu Hause. Der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen und prüft, wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag ist. Gute Vorbereitung lohnt sich. Tipps dazu im Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten.
  4. Bescheid abwarten. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Steht ein Pflegegrad ab 2 fest, wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.
  5. Bescheid prüfen. Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an, wenn es nicht beiliegt.

Ab Antragstellung haben Sie außerdem Anspruch auf Pflegeberatung. Mehr zum Ablauf auch im Ratgeber Pflegegrad beantragen. Hat die Person bereits Pflegegrad 2 oder höher und bisher nur Sachleistungen genutzt, reicht ein Änderungsantrag bei der Pflegekasse.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und auch 2026. Zum Vergleich steht daneben die Pflegesachleistung, die Sie für einen ambulanten Pflegedienst nutzen können.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 € 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €

Auszahlung: Das Pflegegeld geht monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Sie entscheidet selbst, wie sie es verwendet, und kann es zum Beispiel als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergeben. Besteht der Anspruch nicht für einen ganzen Monat, wird anteilig gezahlt; der Monat wird dabei mit 30 Tagen gerechnet.

Neben dem Pflegegeld stehen Ihnen weitere Leistungen zu, die Sie zusätzlich beantragen können, etwa der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und ab Pflegegrad 2 der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sie kommen grundsätzlich zum Pflegegeld hinzu.

Wie viel Ihnen in Ihrer Situation zusteht, können Sie mit unserem Pflegegeldrechner überschlagen.

Pflicht-Beratungsbesuche: Was Sie wissen müssen

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI zu Hause abrufen. Dabei schaut eine Pflegefachkraft, ob die Pflege gut läuft, und gibt Tipps zur Entlastung. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

  • Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld: einmal pro Halbjahr verpflichtend.
  • Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich können Sie vierteljährlich einen Besuch in Anspruch nehmen.
  • Pflegegrad 1 und Bezieher von Sachleistungen: halbjährlich freiwillig.

Wichtig: Wird der Pflicht-Beratungsbesuch nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Notieren Sie sich deshalb die Termine. Den Beratungseinsatz führen auch wir durch, ausführliche Informationen finden Sie im Ratgeber Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI.

Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombinieren

Sie müssen sich nicht zwischen Angehörigen und Pflegedienst entscheiden. Mit der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI nutzen Sie einen Teil der Pflegesachleistung für einen Pflegedienst und erhalten für den nicht genutzten Teil anteiliges Pflegegeld.

Beispiel: Pflegegrad 3. Der Pflegedienst übernimmt morgens die Grundpflege und rechnet im Monat 898,20 € ab. Das sind 60 % der Sachleistung von 1.497 €. Für die übrigen 40 % zahlt die Pflegekasse 40 % des Pflegegelds, also 239,60 € (40 % von 599 €).

So bleiben Angehörige entlastet, und trotzdem kommt ein Teil des Pflegegelds an. Mehr dazu im Ratgeber Kombinationsleistung.

Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen pflegt, kann dadurch Rentenansprüche aufbauen. Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge an die Rentenversicherung. Laut Deutscher Rentenversicherung gelten diese Voraussetzungen:

  • Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  • Sie arbeiten daneben höchstens 30 Stunden pro Woche.
  • Die Pflege ist nicht erwerbsmäßig, also nicht Ihr Beruf.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Pflegegrad und Art der Leistung. Den Anspruch prüft die Pflegekasse anhand des Fragebogens zur sozialen Sicherung, den Sie mit dem Antrag ausfüllen. Liegt er Ihren Unterlagen nicht bei, fragen Sie bei der Pflegekasse danach. Ist der Anspruch gegeben, überweist die Pflegekasse die Beiträge direkt an die Rentenversicherung, Sie müssen sich darum nicht weiter kümmern.

Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, in der das Pflegegeld als „Entlastungsbudget“ fortgeführt werden soll. Mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis Pflegegeld gezahlt wird?

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Das Pflegegeld wird dann rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?

Nein, nur ab dem Antragsmonat. Wer im Dezember einen Antrag stellt, bekommt Leistungen ab Dezember, auch wenn der Hilfebedarf schon früher bestand. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.

Bekommt der pflegende Angehörige das Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Sie kann es an die pflegenden Angehörigen weitergeben. Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse dagegen direkt für die pflegende Person.

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch vergesse?

Die Pflegekasse muss das Pflegegeld dann angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Holen Sie einen versäumten Termin daher schnell nach und melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.

Muss ich nachweisen, wofür das Pflegegeld ausgegeben wird?

Nein. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, wie sie das Pflegegeld verwendet. Ob die Pflege zu Hause gut sichergestellt ist, wird über die regelmäßigen Beratungsbesuche begleitet.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, über die Kombinationsleistung. Nutzen Sie zum Beispiel 60 % der Sachleistung für einen Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich 40 % des Pflegegelds.

Unsicher beim Antrag? Wir helfen Ihnen weiter.

Wir beraten Pflegebedürftige und Angehörige in Tönisvorst, Kempen, Willich-Anrath, Grefrath-Oedt und Krefeld-Forstwald kostenlos, auch schon vor dem ersten Pflegegrad. Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Quellen: § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de) · Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen · Deutsche Rentenversicherung: Wie Pflege die Rente erhöhen kann
Stand: Oktober 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Zum Inhalt springen