Pflegeberatung in Tönisvorst: persönlich, auch ohne Pflegegrad

  • Home |
  • Pflegeberatung in Tönisvorst: persönlich, auch ohne Pflegegrad

Wenn ein Elternteil plötzlich Hilfe braucht, stehen Angehörige vor vielen Fragen auf einmal: Brauchen wir einen Pflegegrad? Was zahlt die Pflegekasse? Wer hilft morgens beim Waschen, und wie schaffe ich das neben dem Beruf? Unsere Pflegeberatung in Tönisvorst ist für genau diese Situation da. Sie ist unverbindlich, und wir beraten Sie auch, wenn noch gar kein Pflegegrad vorliegt.

Pflegeberatung für Angehörige: Tochter und Mutter zu Hause

Wir sind ein Pflegedienst und keine neutrale Beratungsstelle. Das sagen wir offen. Deshalb nennen wir Ihnen auf dieser Seite auch die unabhängigen Stellen in der Region und Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung bei der Pflegekasse. Sie entscheiden, welcher Weg für Sie passt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unsere Angehörigen- und Pflegeberatung kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
  • Sie können auch vor dem ersten Pflegegrad zu uns kommen, zum Beispiel um den Antrag vorzubereiten.
  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege beträgt derzeit 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) im Monat. Hinzu kommt ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
  • Zusätzlich haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse nach § 7a SGB XI. Nach einem Leistungsantrag muss die Kasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten.
  • Unabhängige Beratung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt bzw. der Pflegeberatung des Kreises Viersen und über den Pflegewegweiser NRW.

Was gehört zur Pflegeberatung?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder sprechen mit Ihnen am Telefon. Die Themen richten sich nach Ihrer Lage. Häufig geht es um:

  • Pflegegrad: Lohnt sich ein Antrag? Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab, und wie bereiten Sie sich vor? Schritt für Schritt erklärt im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
  • Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege. Was davon passt zu Ihnen, und wie lassen sich die Leistungen sinnvoll verbinden? Eine erste Orientierung gibt unser Pflegegeldrechner.
  • Hilfsmittel und Wohnung: Pflegebett, Hausnotruf, Haltegriffe, Umbau des Badezimmers. Wir sagen Ihnen, was die Kasse zahlt und wie Sie es beantragen. Mehr auf unserer Seite Pflegehilfsmittel.
  • Entlastung für Angehörige: stundenweise Vertretung, Betreuung und Alltagsbegleitung, Hilfe im Haushalt. Wer pflegt, braucht Pausen, und dafür gibt es Geld von der Pflegekasse.
  • Nach dem Krankenhaus: Was muss organisiert sein, wenn Vater oder Mutter entlassen wird? Tipps dazu im Ratgeber Entlassmanagement.

Nach dem Gespräch wissen Sie, welche Leistungen Ihnen voraussichtlich zustehen, welche Anträge zu stellen sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Wer kann die Beratung nutzen?

Unsere Pflegeberatung steht allen offen, die im Einsatzgebiet wohnen oder dort einen Angehörigen versorgen: Pflegebedürftigen selbst, Kindern, Partnerinnen und Partnern, Nachbarn. Ein Pflegegrad ist nicht nötig, eine Mitgliedschaft in einer bestimmten Kasse ebenfalls nicht.

Daneben gibt es zwei weitere Wege, die wir ausdrücklich empfehlen:

  • Pflegeberatung durch die Pflegekasse (§ 7a SGB XI): Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat, hat Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung. Die Beraterin oder der Berater erstellt auf Wunsch einen Versorgungsplan, kommt auch nach Hause und bezieht Angehörige ein. Nach Eingang eines Leistungsantrags muss die Kasse innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen.
  • Unabhängige Stellen in der Region: der Pflegestützpunkt bzw. die Pflegeberatung des Kreises Viersen sowie der Pflegewegweiser NRW, über den Sie Beratungsstellen nach Postleitzahl finden. Dort erreichen Sie auch das kostenlose Pflege-Telefon NRW unter 0800 4040 044.

Unser Rat: Nutzen Sie ruhig mehrere Stellen. Die unabhängige Beratung hat den Überblick über die Angebote in der Region. Wir kennen den Pflegealltag in Tönisvorst und Umgebung und können Ihnen sagen, was wir selbst konkret übernehmen können und was nicht.

Kosten und was die Kasse übernimmt

Unsere Angehörigen- und Pflegeberatung ist für Sie 0 €. Auch die Pflegeberatung der Pflegekasse und die Beratung im Pflegestützpunkt sind kostenlos. Davon zu unterscheiden ist der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldbezieher: Dieser kostet 90,29 €, die Pflegekasse bezahlt ihn.

Warum sich eine frühe Beratung lohnt, zeigt ein Beispiel: Ein Vater aus Vorst hat seit Januar Pflegegrad 2 und wird von seiner Tochter versorgt. Sie wusste nicht, dass der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zusätzlich zum Pflegegeld besteht. Nach sechs Monaten haben sich 786 € angesammelt. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Das Geld kann etwa für Hilfe im Haushalt oder stundenweise Betreuung eingesetzt werden, das Pflegegeld von 347 € bleibt davon unberührt. Wie das konkret geht, steht im Ratgeber Entlastungsbetrag nutzen.

Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027.

So läuft es bei uns ab

  1. Anruf oder Nachricht: Sie rufen uns an oder schreiben über das Kontaktformular. Schildern Sie kurz die Lage, manches lässt sich schon am Telefon klären.
  2. Gespräch bei Ihnen zu Hause (die Kosten trägt die Pflegekasse): Wenn es sinnvoll ist, kommen wir vorbei. Vor Ort sehen wir besser, was im Alltag schwierig ist, etwa Treppen, Bad oder Bett.
  3. Überblick und Kostenvoranschlag: Sie erhalten eine verständliche Übersicht über mögliche Leistungen. Möchten Sie unsere Unterstützung, erstellen wir einen Kostenvoranschlag, und erst dann geht es um einen Vertrag.
  4. Start der Versorgung, wenn Sie möchten: Ob Sie danach mit uns weitermachen, mit einem anderen Dienst oder vorerst ganz ohne Pflegedienst, entscheiden Sie. Die Beratung ist daran nicht gebunden.

In diesen Orten sind wir für Sie da

Zur Beratung zu Hause kommen wir in Tönisvorst (St. Tönis und Vorst), Kempen (Innenstadt und St. Hubert, Tönisberg und Schmalbroich auf Nachfrage), Willich-Anrath, Krefeld-Forstwald und Benrad sowie Grefrath-Oedt. Wohnen Ihre Eltern weiter weg, helfen wir Ihnen gern am Telefon weiter und nennen Ihnen die zuständigen unabhängigen Stellen.

Häufige Fragen

Was kostet die Pflegeberatung?

Sie gehen keine Verpflichtung ein. Die Kosten für das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause trägt die Pflegekasse, wir rechnen direkt mit ihr ab. Auch die Pflegeberatung der Pflegekasse und die unabhängigen Beratungsstellen sind kostenlos.

Kann ich mich beraten lassen, bevor ein Pflegegrad beantragt ist?

Ja, gerade dann ist eine Beratung sinnvoll. Wir erklären, wie der Antrag funktioniert, wie die Begutachtung abläuft und welche Unterlagen helfen. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, ein früher Antrag lohnt sich also.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeberatung und Beratungseinsatz?

Die Pflegeberatung ist freiwillig und dreht sich um alle Ihre Fragen zur Pflege. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein Pflichttermin für Pflegegeldbezieher, der regelmäßig nachgewiesen werden muss, sonst droht eine Kürzung des Pflegegelds.

Wo bekomme ich im Kreis Viersen eine unabhängige Pflegeberatung?

Beim Pflegestützpunkt bzw. der Pflegeberatung des Kreises Viersen, bei Ihrer Pflegekasse und über den Pflegewegweiser NRW, der Beratungsstellen nach Postleitzahl auflistet. Wir empfehlen das ausdrücklich, auch wenn Sie bei uns schon beraten wurden.

Können Angehörige auch ohne die pflegebedürftige Person kommen?

Ja. Viele Fragen lassen sich zunächst mit den Angehörigen klären. Für die Einschätzung der Pflegesituation ist ein Gespräch mit der pflegebedürftigen Person zu Hause später aber meist hilfreich.

Fragen zur Pflege? Sprechen Sie mit uns

Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 (Mo–Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 14 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Die Beratung ist kostenlos.

Quellen: § 7a SGB XI Pflegeberatung · § 7b SGB XI Beratungsgutschein · Pflegewegweiser NRW
Stand: Oktober 2026

Zum Inhalt springen