Verhinderungspflege in Tönisvorst: stundenweise oder ganztägig

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Wer einen Menschen zu Hause pflegt, braucht auch einmal Zeit für sich: für einen Urlaub, einen eigenen Arzttermin oder einfach einen freien Nachmittag. Für diese Zeit gibt es die Verhinderungspflege. Wir übernehmen die Verhinderungspflege in Tönisvorst und Umgebung direkt bei Ihnen zu Hause, stundenweise oder ganztägig. Die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer gewohnten Umgebung.

Verhinderungspflege: Pflegekraft betreut einen Senior, während Angehörige verhindert sind

Seit Juli 2025 ist die Verhinderungspflege einfacher geworden: Es gibt einen gemeinsamen Jahresbetrag und keine Vorpflegezeit mehr. Hier erfahren Sie, wie viel Geld zur Verfügung steht, was mit dem Pflegegeld passiert und wie Sie die Leistung mit uns nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch ab Pflegegrad 2, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder Termine.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € im Kalenderjahr.
  • Keine Vorpflegezeit mehr: Die Leistung kann direkt nach Feststellung des Pflegegrads genutzt werden.
  • Tageweise Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen im Jahr; in dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.
  • Stundenweise (unter 8 Stunden am Tag): Das Pflegegeld wird für diesen Tag nicht gekürzt.

Was gehört zur Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege heißt: Jemand anderes übernimmt vorübergehend das, was sonst die pflegende Person tut. Wenn wir einspringen, kann das zum Beispiel sein:

  • Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und beim Aufstehen oder Zubettgehen
  • Hilfe beim Essen und Trinken, Zubereiten von Mahlzeiten
  • Hilfe im Haushalt, etwa Wäsche oder Aufräumen
  • Anwesenheit und Betreuung, damit jemand da ist, wenn Sie nicht da sind

Stundenweise passt, wenn Sie regelmäßig ein paar Stunden frei brauchen, zum Beispiel einen festen Vormittag in der Woche. Ganztägig passt, wenn Sie verreisen oder selbst krank sind. Was der Unterschied für das Pflegegeld bedeutet, steht weiter unten und ausführlich im Ratgeber Verhinderungspflege stundenweise.

Brauchen Sie für eine längere Abwesenheit eine Versorgung, die über unsere Einsätze zu Hause hinausgeht, besprechen wir offen mit Ihnen, ob eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung besser passt. Eigene Kurzzeitpflege-Plätze haben wir als ambulanter Pflegedienst nicht.

Wer hat Anspruch?

Die Pflegekasse zahlt Verhinderungspflege, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie wird zu Hause von einer privaten Pflegeperson gepflegt, meist von Angehörigen.
  • Diese Pflegeperson ist vorübergehend verhindert, egal aus welchem Grund: Urlaub, Krankheit, Arbeit, eigene Termine oder Erholung.

Die frühere Regel, dass vorher sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein muss, ist seit dem 01.07.2025 weggefallen. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege; hier kann der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat helfen.

Kosten und was die Pflegekasse übernimmt

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es einen gemeinsamen Topf: 3.539 € pro Kalenderjahr. Was Sie für das eine verbrauchen, fehlt beim anderen. Übernimmt ein Pflegedienst wie wir die Verhinderungspflege, kann der volle Betrag genutzt werden. Bei nahen Angehörigen, die nicht erwerbsmäßig einspringen, ist die Erstattung niedriger. Alle Details erklärt der Ratgeber Gemeinsamer Jahresbetrag.

Was passiert mit dem Pflegegeld?

Art der Verhinderung Pflegegeld Anrechnung auf 8 Wochen
Stundenweise, unter 8 Stunden am Tag wird voll weitergezahlt nein, es zählt nur der Geldbetrag
Tageweise, 8 Stunden oder mehr am Tag Hälfte wird weitergezahlt; am ersten und letzten Tag in der Regel volles Pflegegeld ja, bis zu 8 Wochen im Jahr

Für Familien, die regelmäßig ein paar Stunden Entlastung brauchen, ist die stundenweise Verhinderungspflege deshalb oft die bessere Wahl: Das Pflegegeld bleibt komplett erhalten, und der Jahresbetrag lässt sich über viele Monate verteilen. Wie hoch Ihr Pflegegeld ist, sehen Sie mit unserem Pflegegeldrechner.

Beispiel (stundenweise): Ihre Mutter hat Pflegegrad 3. Sie kümmern sich jeden Morgen selbst um sie, nur mittwochs nicht, weil Sie dann früh zur Arbeit müssen. An diesem Morgen kommen wir. In diesem Beispiel rechnen wir mit Leistungskomplexen aus unserer Preisliste:

  • Große Grundpflege 31,23 € + Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 17,39 € + Hausbesuchspauschale 4,03 € = 52,65 € je Einsatz
  • 52 Mittwoche im Jahr × 52,65 € = 2.737,80 €
  • Bezahlt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Es bleiben noch 801,20 € übrig, etwa für einige zusätzliche Einsätze oder eine Kurzzeitpflege.
  • Da Sie an jedem dieser Tage weniger als 8 Stunden verhindert sind, wird das Pflegegeld von 599 € nicht gekürzt.

Wie wir Ihre Einsätze konkret abrechnen, steht vorher in Ihrem Kostenvoranschlag. Zusätzlich sind Pflegedienste verpflichtet, Ihnen schriftlich aufzuschlüsseln, welcher Betrag über den gemeinsamen Jahresbetrag abgerechnet wird. Reicht der Jahresbetrag nicht, kann ergänzend der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, die auch diesen Jahresbetrag betreffen soll, mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027.

Antrag und Fristen

Einen Antrag vor Beginn brauchen Sie gesetzlich nicht. Die Pflegekasse erstattet die Kosten, wenn bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Verhinderungspflege folgt, ein Antrag mit Kostennachweis vorliegt. Viele Pflegekassen haben dafür ein eigenes Formular. Es lohnt sich trotzdem, vorab bei der Kasse nachzufragen, wie viel vom Jahresbetrag noch übrig ist. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und klären mit Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.

So läuft es bei uns ab

  1. Anruf oder Nachricht: Melden Sie sich unter 02151 3611016, am besten mit etwas Vorlauf vor Ihrem Urlaub oder Termin. Sagen Sie uns, wann und wie lange Sie Entlastung brauchen.
  2. Erstgespräch bei Ihnen zu Hause (die Kosten trägt die Pflegekasse): Wir lernen die pflegebedürftige Person und ihren Tagesablauf kennen. Sie zeigen uns, wie Sie die Pflege gewohnt sind.
  3. Kostenvoranschlag und Vertrag: Sie erhalten eine Aufstellung, was die Einsätze kosten und wie viel vom Jahresbetrag dafür verbraucht wird.
  4. Start der Versorgung: Wir übernehmen zu den vereinbarten Zeiten. Ist ein Termin kurzfristig nicht machbar, sagen wir Ihnen das sofort, damit Sie planen können.

In diesen Orten sind wir für Sie da

Verhinderungspflege bieten wir in Tönisvorst (St. Tönis und Vorst), in Kempen (Innenstadt und St. Hubert, Tönisberg und Schmalbroich auf Nachfrage), in Willich-Anrath, in Krefeld-Forstwald und -Benrad sowie in Grefrath-Oedt an. Mehr unter Einsatzgebiete.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es für Verhinderungspflege?

Bis zu 3.539 € im Kalenderjahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, den Sie für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen nutzen.

Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?

Gesetzlich nein. Die Kosten werden erstattet, wenn der Antrag mit Nachweis bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingeht. Eine kurze Nachfrage vorab, wie viel Budget noch frei ist, ist trotzdem sinnvoll.

Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege gekürzt?

Bei stundenweiser Verhinderung unter 8 Stunden am Tag nicht. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird für bis zu 8 Wochen im Jahr die Hälfte weitergezahlt.

Kann ich Verhinderungspflege auch für ein paar Stunden pro Woche nutzen?

Ja. Genau dafür ist die stundenweise Verhinderungspflege da. Sie können sie regelmäßig nutzen, bis der Jahresbetrag aufgebraucht ist.

Gilt die Vorpflegezeit von sechs Monaten noch?

Nein. Seit dem 01.07.2025 gibt es keine Vorpflegezeit mehr. Sie können die Leistung nutzen, sobald Pflegegrad 2 oder höher festgestellt ist.

Verhinderungspflege in Tönisvorst planen

Sie brauchen eine Pause oder haben einen Termin? Wir springen ein. Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Quellen: BMG: Verhinderungspflege · § 39 SGB XI · § 37 SGB XI (Pflegegeld) · Pflegewegweiser NRW: Gemeinsamer Jahresbetrag
Stand: Oktober 2026

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