Pflegegrade erklärt: Punkte, Module und Leistungen 1 bis 5

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Pflegegrade 1 bis 5 erklärt

Pflegegrade entscheiden darüber, welche Unterstützung die Pflegekasse zahlt. Es gibt fünf Pflegegrade, von geringen bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Welcher Pflegegrad passt, ermittelt der Medizinische Dienst (MD) bei einer Begutachtung zu Hause mit einem Punktesystem. Viele Angehörige erleben dieses System als undurchsichtig. Dabei folgt es klaren Regeln, die im Gesetz stehen.

In diesem Ratgeber erklären wir, wie die Punkte zustande kommen, welche sechs Lebensbereiche geprüft werden, welche Leistungen es je Pflegegrad gibt und wann sich eine Höherstufung lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt Pflegegrad 1 bis 5. Maßgeblich ist die Selbstständigkeit im Alltag, nicht die Pflegezeit in Minuten.
  • Der MD prüft sechs Module. Die Selbstversorgung zählt mit 40 % am stärksten.
  • Für Pflegegrad 1 sind heute mindestens 12,5 Punkte nötig, für Pflegegrad 5 mindestens 90 Punkte.
  • Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 2026 zwischen 347 € und 990 € im Monat.
  • Steigt der Hilfebedarf, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Das gilt für körperliche Einschränkungen genauso wie für Demenz oder psychische Erkrankungen. Die Beeinträchtigung muss auf Dauer bestehen, voraussichtlich mindestens sechs Monate.

Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung, bei privat Versicherten ein anderer Gutachterdienst. Wie Sie sich darauf vorbereiten, steht im Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten, den Antrag selbst erklären wir unter Pflegegrad beantragen.

Die sechs Module und ihre Gewichtung

Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module. In jedem Modul wird geschaut, was die Person noch selbst kann und wobei sie Hilfe braucht. Die Ergebnisse werden unterschiedlich stark gewichtet:

Modul Was geprüft wird (Beispiele) Gewichtung
1. Mobilität Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen 10 %
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Personen erkennen, örtliche und zeitliche Orientierung, Entscheidungen treffen, Gespräche führen 15 % zusammen mit Modul 3 (der höhere Wert zählt)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, Abwehr von Pflege 15 % zusammen mit Modul 2 (der höhere Wert zählt)
4. Selbstversorgung Waschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang 40 %
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche 20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Tagesablauf gestalten, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen 15 %

Bei den Modulen 2 und 3 gilt eine Besonderheit: Gewertet wird nur das Modul mit dem höheren Ergebnis. Deshalb können Menschen mit Demenz, die körperlich noch recht fit sind, trotzdem einen höheren Pflegegrad erhalten.

Weil die Selbstversorgung 40 % ausmacht, lohnt es sich, im Gespräch mit dem Gutachter genau zu beschreiben, wobei im Alltag geholfen wird, auch bei Dingen, die schon selbstverständlich geworden sind.

Pflegegrade 1 bis 5: Punkte und Bedeutung

Aus den gewichteten Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Diese Punkte bestimmen den Pflegegrad:

Pflegegrad Gesamtpunkte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 gering
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 erheblich
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 schwer
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 schwerst
Pflegegrad 5 90 bis 100 schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Eine Ausnahme kennt das Gesetz bei Pflegegrad 5: Menschen mit einem besonders hohen, außergewöhnlichen Hilfebedarf können aus pflegefachlichen Gründen auch dann Pflegegrad 5 erhalten, wenn sie weniger als 90 Punkte erreichen. Die Voraussetzungen dafür legt der Medizinische Dienst in seinen Richtlinien fest.

Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Bei Kindern vergleicht der Gutachter mit gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindern; für Kinder bis 18 Monate gelten Sonderregeln.

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?

Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlt die Pflegekasse. Die wichtigsten Leistungen für die Pflege zu Hause im Überblick (Stand 2026):

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegesachleistung pro Monat Entlastungsbetrag pro Monat Gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegegrad 1 – – 131 € –
Pflegegrad 2 347 € 796 € 131 € 3.539 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 131 € 3.539 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 131 € 3.539 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 131 € 3.539 €

Was die einzelnen Leistungen bedeuten:

  • Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder Bekannte pflegen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld beantragen.
  • Pflegesachleistung ist das Budget für einen ambulanten Pflegedienst, etwa für Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig verbinden.
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für anerkannte Angebote wie Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, zum Beispiel für stundenweise Verhinderungspflege.

Unabhängig vom Pflegegrad, also schon ab Pflegegrad 1, gibt es außerdem bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis zu 4.180 € je Maßnahme für die Anpassung der Wohnung und einen Zuschuss für einen Hausnotruf. Was Ihnen konkret zusteht, können Sie mit unserem Pflegegeldrechner überschlagen.

Höherstufung: Wenn der Pflegegrad nicht mehr passt

Pflegebedürftigkeit verändert sich. Nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Demenz fortschreitet, reicht der bisherige Pflegegrad oft nicht mehr aus. Dann können Sie bei der Pflegekasse jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der MD begutachtet erneut.

So gehen Sie vor:

  1. Schreiben Sie einige Tage lang auf, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Das schärft den Blick für Dinge, die im Alltag untergehen.
  2. Stellen Sie den Antrag schriftlich bei der Pflegekasse, damit das Datum feststeht. Höhere Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.
  3. Legen Sie aktuelle Arztberichte und Entlassungsbriefe bereit.
  4. Prüfen Sie den Bescheid. Gegen eine aus Ihrer Sicht falsche Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Gut zu wissen: Ein Pflegegrad kann auch herabgesetzt werden, wenn sich die Selbstständigkeit deutlich verbessert. Ein Antrag ohne veränderten Bedarf bringt deshalb in der Regel nichts. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Antrag lohnt, hilft beim nächsten Beratungseinsatz eine Einschätzung von außen.

Pflegegrade ab 2027: geplante neue Schwellen

Für 2027 ist eine Pflegereform geplant. Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 sollen für neue Einstufungen höhere Punkteschwellen gelten: für Pflegegrad 1 ab 15 Punkten, für Pflegegrad 2 ab 30 und für Pflegegrad 3 ab 50 Punkten. Bundestag und Bundesrat beraten noch, bestehende Pflegegrade sollen Bestandsschutz erhalten. Alle Einzelheiten finden Sie im Ratgeber Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Nach heutigem Recht mindestens 27 von 100 Punkten. Pflegegrad 2 reicht bis unter 47,5 Punkte, ab 47,5 Punkten beginnt Pflegegrad 3.

Welches Modul ist bei der Begutachtung am wichtigsten?

Die Selbstversorgung mit 40 % Gewichtung. Dazu gehören Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und der Toilettengang. Danach folgt mit 20 % der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen.

Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen unter anderem der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung zur Verfügung.

Kann der Pflegegrad wieder herabgestuft werden?

Ja, wenn sich die Selbstständigkeit tatsächlich verbessert, etwa nach einer erfolgreichen Reha. Die Pflegekasse kann dazu eine neue Begutachtung veranlassen.

Wird Demenz bei den Pflegegraden berücksichtigt?

Ja. Die Module 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) erfassen genau die Einschränkungen, die bei Demenz typisch sind, etwa Orientierungsprobleme oder nächtliche Unruhe. Gewertet wird das Modul mit dem höheren Ergebnis.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid über den Pflegegrad?

In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.

Fragen zum Pflegegrad? Wir beraten Sie kostenlos.

Ob erster Antrag oder Höherstufung: Wir unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige in Tönisvorst, Kempen, Willich-Anrath, Grefrath-Oedt und Krefeld-Forstwald. Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Quellen: § 14 SGB XI (gesetze-im-internet.de) · § 15 SGB XI (gesetze-im-internet.de) · Verbraucherzentrale: Widerspruch gegen den Pflegegrad
Stand: Oktober 2026

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