Das Wichtigste in Kürze
- Der Beratungsbesuch bei Pflegegeld ist Pflicht: halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei 4 und 5.
- Für Sie ist er kostenlos – die Pflegekasse trägt die Kosten.
- Wird er versäumt, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
- Wir führen ihn in Tönisvorst, Kempen, Willich, Grefrath und Krefeld-Forstwald durch.
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen. Viele erleben ihn als lästige Pflichtübung – dabei ist er kostenlos, dauert selten länger als eine Stunde und bringt in der Praxis oft bares Geld, weil dabei ungenutzte Ansprüche auffallen. Und: Wer ihn versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Tönisvorst, Kempen, Willich, Grefrath und Krefeld-Forstwald durch – auch für Familien, die sonst nicht von uns betreut werden.
Wer den Beratungsbesuch abrufen muss
Die Pflicht trifft alle, die Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst mit der Grundpflege beauftragt haben. Auch bei der Kombinationsleistung – Pflegegeld und Sachleistung gemischt – bleibt die Pflicht bestehen.
| Pflegegrad | Rhythmus | Besuche pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 und 3 | halbjährlich | 2 |
| Pflegegrad 4 und 5 | vierteljährlich | 4 |
| Pflegegrad 1 | keine Pflicht | – |
Der Abstand bemisst sich ab dem Datum der letzten Beratung, nicht ab Jahresbeginn.
Was passiert, wenn man ihn versäumt? Die Pflegekasse erinnert zunächst schriftlich. Bleibt der Nachweis aus, muss sie das Pflegegeld angemessen kürzen; im Wiederholungsfall kann sie es ganz entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Das ist keine Drohkulisse, sondern gelebte Praxis – rufen Sie den Termin rechtzeitig ab.
Was der Besuch kostet
Für Sie nichts. Die Kosten trägt die Pflegekasse, wir rechnen direkt mit ihr ab. Es gibt keine Zuzahlung und keine Rechnung an Sie.
Wer den Einsatz durchführen darf
- ein zugelassener ambulanter Pflegedienst
- eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle
- eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachperson
Reine Betreuungsdienste dürfen den Beratungseinsatz nicht durchführen. Sie sind in der Wahl frei – auch wenn Sie bereits einen Pflegedienst haben, dürfen Sie die Beratung von jemand anderem machen lassen.
Wie ein Besuch bei uns abläuft
- Termin vereinbaren. Sie rufen an oder schreiben uns, wir kommen zu Ihnen nach Hause – zu einer Zeit, die in Ihren Tagesablauf passt.
- Gespräch und Blick auf die Situation. Eine Pflegefachkraft schaut sich an, wie die Pflege organisiert ist: Wie läuft der Tag? Wo ist es zuletzt schwierig geworden? Wie geht es der pflegenden Person selbst?
- Praktische Hinweise. Häufige Themen sind Rückenschonung beim Umlagern, Sturzrisiken in der Wohnung, Umgang mit nächtlicher Unruhe, Hautpflege und Medikamentenorganisation.
- Ansprüche prüfen. Wir schauen, welche Leistungen nicht genutzt werden – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für Umbauten. Das ist der Teil, der sich am häufigsten auszahlt.
- Nachweis an die Pflegekasse. Wir dokumentieren den Besuch und schicken den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts weiterleiten.
Was dabei regelmäßig auffällt
Aus unseren Besuchen in der Region sind das die drei häufigsten ungenutzten Ansprüche:
- Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird nicht abgerufen, weil niemand erklärt hat, wofür er gilt. Mehr dazu in unserem Beitrag Entlastungsbetrag richtig nutzen.
- Verhinderungspflege wird nicht genutzt, weil man annimmt, sie sei nur für ganze Urlaubswochen gedacht. Stundenweise geht sie auch – siehe gemeinsamer Jahresbetrag.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 Euro monatlich für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen – laufen an vielen Familien vorbei.
Beratungseinsatz in Tönisvorst, Kempen, Willich und Grefrath
Wir sind in St. Tönis und Vorst zu Hause und fahren die umliegenden Städte täglich an. Für den Beratungsbesuch heißt das kurze Wege und Termine, die sich meist innerhalb weniger Tage einrichten lassen.
- Pflegedienst Tönisvorst – St. Tönis und Vorst
- Pflegedienst Kempen
- Pflegedienst Willich
- Pflegedienst Grefrath
- Pflegedienst Krefeld-Forstwald und Benrad
Häufige Fragen
Muss ich mich auf den Besuch vorbereiten?
Nicht aufwändig. Hilfreich ist, wenn der Pflegegradbescheid, der Medikamentenplan und – falls vorhanden – Unterlagen zu Hilfsmitteln griffbereit liegen. Schreiben Sie sich vorab auf, was Sie fragen möchten.
Wird dabei kontrolliert, ob ich gut genug pflege?
Der Besuch dient der Qualitätssicherung, ist aber keine Prüfung mit Konsequenzen. Es geht darum, die häusliche Pflege zu unterstützen und Überlastung früh zu erkennen. Nur bei ernsthafter Gefährdung besteht eine Meldepflicht.
Ich habe schon einen Pflegedienst – muss ich trotzdem?
Wenn Sie ausschließlich Pflegesachleistungen beziehen, entfällt die Pflicht. Bei Kombinationsleistung bleibt sie bestehen.
Kann ich den Beratungsbesuch freiwillig nutzen?
Ja. Auch wer nicht verpflichtet ist, kann sich beraten lassen – etwa wenn sich die Pflegesituation gerade verändert. Sprechen Sie uns einfach an.
Termin für Ihren Beratungsbesuch
Kostenlos, direkt bei Ihnen zu Hause, Abrechnung über Ihre Pflegekasse. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an – wir melden uns kurzfristig zurück.
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Stand: August 2026. Grundlage ist § 37 Abs. 3 und Abs. 6 SGB XI. Angaben ohne Gewähr. Quellen: AOK Gesundheitspartner – Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Pflegekompass – Pflegeberatung zuhause.




