Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad kommt der wichtigste Termin: die MD-Begutachtung. Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zu Hause und schaut sich an, wie selbstständig Sie oder Ihr Angehöriger den Alltag noch bewältigen. Aus diesem Besuch entsteht das Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt.
Viele Familien gehen unvorbereitet in diesen Termin und ärgern sich später über einen zu niedrigen Pflegegrad. Das lässt sich oft vermeiden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Besuch abläuft, welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten, warum ein Pflegetagebuch hilft und was Sie tun können, wenn der Bescheid nicht passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der MD kündigt den Termin schriftlich an. Der Besuch dauert meist 60 bis 90 Minuten, in bestimmten Fällen ist stattdessen ein Telefoninterview möglich.
- Bewertet werden sechs Lebensbereiche. Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %.
- Die Pflegekasse muss in der Regel binnen 25 Arbeitstagen nach Antrag entscheiden. Überschreitet sie die Frist selbst verschuldet, zahlt sie 70 € je begonnener Woche.
- Ein Pflegetagebuch über einige Tage und vollständige Unterlagen sind die beste Vorbereitung.
- Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen.
So läuft die MD-Begutachtung ab
Haben Sie den Antrag gestellt (wie das geht, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen), beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Privat Versicherte werden in der Regel von Medicproof begutachtet. Sie bekommen den Termin schriftlich mitgeteilt. Passt er nicht, können Sie ihn verschieben lassen. Bedenken Sie aber, dass sich das ganze Verfahren dadurch verzögert.
Zum Termin kommt eine erfahrene Pflegefachkraft oder eine speziell geschulte Ärztin bzw. ein Arzt. Das Gespräch folgt einem festen Fragenkatalog. Gefragt wird zum Beispiel, wie Sie aufstehen, sich waschen und anziehen, ob Sie Ihre Medikamente selbst richten, ob Sie sich zeitlich und örtlich orientieren können und ob nachts Hilfe nötig ist. Es kann sein, dass Sie gebeten werden, einzelne Bewegungen zu zeigen, etwa vom Stuhl aufzustehen oder ein paar Schritte zu gehen.
Die Fragen gehören zu sechs sogenannten Modulen. Jedes Modul wird mit Punkten bewertet und unterschiedlich stark gewichtet:
| Modul | Worum es geht | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 % |
| 2 und 3 Kognition und Verhalten | Orientierung, Gedächtnis, Verstehen; Unruhe, Ängste, nächtliche Unruhe (es zählt das höhere der beiden Module) | 15 % |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang | 40 % |
| 5 Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien | 20 % |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Kontakt zu anderen | 15 % |
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Was die einzelnen Stufen bedeuten, erklären wir ausführlich in Pflegegrade erklärt. Haushaltsführung und Aktivitäten außer Haus werden zwar abgefragt, fließen aber nicht in die Punkte ein.
Checkliste: So bereiten Sie die MD-Begutachtung vor
Mit dieser Liste sind Sie gut gerüstet. Fangen Sie am besten an, sobald der Antrag gestellt ist, und nicht erst, wenn der Brief mit dem Termin kommt.
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über mehrere Tage, wobei Hilfe nötig ist, wie oft und wie lange (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
- Arztberichte sammeln: aktuelle Befunde von Hausärztin und Fachärzten, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha. Fehlen wichtige Diagnosen, bitten Sie die Praxis um Ergänzung.
- Medikamentenplan in der aktuellen Fassung bereitlegen.
- Hilfsmittel auflisten: Rollator, Brille, Hörgerät, Toilettenstuhl, Pflegebett. Fehlt etwas, das Ihnen helfen würde, sagen Sie es. Die Gutachterin kann Hilfsmittel empfehlen. Einen Überblick gibt unsere Seite Pflegehilfsmittel.
- Weitere Nachweise: Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden, und die Pflegedokumentation, wenn bereits ein Pflegedienst kommt.
- Fragen und Beobachtungen aufschreiben, damit im Gespräch nichts vergessen wird, besonders schwierige Situationen, die am Termin selbst vielleicht nicht auffallen.
- Vertrauensperson einplanen, die beim Termin dabei ist.
- Alles in Kopie bereitlegen, damit die Gutachterin Unterlagen mitnehmen kann.
Das Pflegetagebuch: Ihr wichtigstes Werkzeug
Ein Gutachten entsteht aus einem einzigen Besuch. An diesem Tag geht es vielen Menschen besser als sonst, weil sie sich zusammennehmen oder die Situation ungewohnt ist. Ein Pflegetagebuch zeigt, wie der Alltag wirklich aussieht.
Halten Sie darin fest, bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig ist, wie häufig und zu welcher Uhrzeit, auch nachts. Notieren Sie nicht nur das Anpacken, sondern auch das Erinnern, Anleiten, Motivieren und Beruhigen. Gerade bei Demenz oder psychischen Erkrankungen ist diese Begleitung oft der größte Teil der Arbeit, wird aber leicht übersehen. Ein paar Tage reichen meist, wichtig ist, dass die Einträge ehrlich und konkret sind: „Braucht morgens 20 Minuten Hilfe beim Anziehen, findet Knöpfe nicht“ sagt mehr als „Anziehen schwierig“.
Warum Angehörige beim Termin dabei sein sollten
Wer pflegt, kennt die Lage meist besser als die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige können Aussagen ergänzen, an Vorfälle erinnern und Halt geben, wenn Fragen unangenehm sind. Viele ältere Menschen spielen ihre Einschränkungen aus Scham herunter. Das ist menschlich, führt aber zu einem schiefen Bild.
Wenn Sie etwas nicht vor Ihrem Angehörigen sagen möchten, etwa zu Inkontinenz oder Verwirrtheit, bitten Sie die Gutachterin um ein kurzes Gespräch unter vier Augen. Das ist ausdrücklich möglich. Auch eine Pflegefachkraft eines Pflegedienstes oder eine andere Vertrauensperson darf dabei sein. Gebärdensprachdolmetscher können über die Pflegekasse organisiert werden.
Typische Fehler bei der MD-Begutachtung
- Die Lage beschönigen: „Das schaffe ich schon noch“ ist der häufigste Grund für einen zu niedrigen Pflegegrad. Beschreiben Sie den Alltag an einem durchschnittlichen, nicht an einem guten Tag.
- Übertreiben: Umgekehrt hilft es nicht, Einschränkungen größer darzustellen. Gutachter erkennen das schnell, und die Glaubwürdigkeit leidet.
- Nur körperliche Hilfe nennen: Beaufsichtigen, Erinnern und nächtliche Unruhe zählen mit.
- Ohne Unterlagen kommen: Fehlende Arztberichte machen es schwerer, Diagnosen und Belastungen nachzuvollziehen.
- Allein zum Termin: Ohne Angehörige fehlen oft wichtige Ergänzungen.
- Fristen verpassen: Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, hat nur einen Monat Zeit für den Widerspruch.
Nach dem Besuch: Gutachten, Bescheid und Widerspruch
Der MD schickt sein Gutachten an die Pflegekasse. Diese entscheidet und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit, in der Regel spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang. Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung selbst zu vertreten, zahlt sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche der Überschreitung. Das Gutachten wird dem Bescheid beigelegt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben. Lesen Sie es genau: Dort steht, wie viele Punkte in welchem Modul vergeben wurden.
Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Mit dem Bescheid können Sie dann zum Beispiel Pflegegeld beantragen oder einen Pflegedienst beauftragen.
Wenn der Pflegegrad nicht passt: Sie können innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Das geht schriftlich, am besten per Einschreiben oder Fax mit Sendebeleg. Ein Anruf oder eine einfache E-Mail reicht nicht. Eine Begründung ist nicht zwingend und kann nachgereicht werden. Vergleichen Sie für die Begründung das Gutachten mit Ihrem Pflegetagebuch: Wo wurden Einschränkungen nicht erfasst? Die Pflegekasse prüft dann erneut, oft mit einer zweiten Begutachtung.
Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, die unter anderem die Punkteschwellen verändern soll. Sie ist noch nicht beschlossen, bis dahin gilt das heutige Recht. Mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die MD-Begutachtung?
Meist 60 bis 90 Minuten, manchmal länger. Planen Sie genug Zeit ein und vereinbaren Sie an diesem Tag keine weiteren Termine.
Darf ein Angehöriger bei der Begutachtung dabei sein?
Ja, das ist ausdrücklich erwünscht. Auch eine Pflegefachkraft oder eine andere Vertrauensperson kann teilnehmen. Auf Wunsch ist ein Gespräch unter vier Augen mit der Gutachterin möglich.
Kann die Begutachtung auch telefonisch stattfinden?
In bestimmten Fällen ja, statt des Hausbesuchs ist ein strukturiertes Telefoninterview möglich. Der Hausbesuch ist aber die Regel, weil sich die Gutachterin so ein eigenes Bild von der Wohnsituation machen kann.
Was mache ich, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Die Begründung können Sie nachreichen. Hilfreich sind Pflegetagebuch, Arztberichte und ein genauer Blick ins Gutachten.
Muss ich die Wohnung besonders herrichten?
Nein. Die Gutachterin soll die Situation so sehen, wie sie im Alltag ist. Entfernen Sie Hilfsmittel nicht und räumen Sie nichts weg, was zeigt, wie Sie zurechtkommen.
Unsicher vor dem Termin?
Wir besprechen mit Ihnen in einer kostenlosen Pflegeberatung, worauf es bei der Begutachtung ankommt, auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Engel im Einsatz ist in Tönisvorst, Kempen, Willich-Anrath, Grefrath-Oedt und Krefeld-Forstwald für Sie da. Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Unabhängige Beratung bieten außerdem der Pflegestützpunkt im Kreis Viersen und der Pflegewegweiser NRW.
Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst · Pflegewegweiser NRW: Begutachtung – Ablauf, Vorbereitung, Widerspruch · § 15 SGB XI · § 18c SGB XI
Stand: Oktober 2026
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