Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro
Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein Budget: 3.539 Euro im Jahr, 8 Wochen, keine Vorpflegezeit. Was das für pflegende Angehörige bedeutet.
WeiterlesenBeratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Tönisvorst, Kempen und Willich
Pflichtberatung für Pflegegeld-Empfänger: Rhythmus je Pflegegrad, was bei Versäumnis droht, wie ein Besuch abläuft – und warum er in der Praxis meist bares Geld bringt.
WeiterlesenVon der Klinik nach Hause: Entlassmanagement und Pflege im Kreis Viersen
Was das Krankenhaus beim Entlassmanagement leisten muss, was Sie selbst regeln müssen, welche Leistungen ohne Pflegegrad greifen – mit Checkliste für die Tage vor der Entlassung.
WeiterlesenPflegedienst finden: 12 Fragen für das Erstgespräch
Zwölf konkrete Fragen, mit denen Sie einen ambulanten Pflegedienst prüfen – zu Zuverlässigkeit, Kosten, Vertretung und Qualität. Plus: woran Sie einen unpassenden Anbieter erkennen.
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