Hausnotruf Kosten: Wann zahlt die Pflegekasse?

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Hausnotruf Kosten: Zuschuss der Pflegekasse bis 27 Euro im Monat

Ein Hausnotruf gibt Sicherheit: Ein Knopfdruck am Handgelenk oder an der Halskette genügt, und im Notfall wird Hilfe geholt. Und bei den Hausnotruf-Kosten gibt es eine gute Nachricht: Wer einen Pflegegrad hat und viel allein ist, bekommt die monatliche Grundgebühr in der Regel von der Pflegekasse bezahlt. Zusatzleistungen wie die Hinterlegung eines Wohnungsschlüssels sind dagegen meist privat zu tragen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Pflegekasse zahlt, wie Sie den Hausnotruf beantragen, was darüber hinaus kosten kann und welche Möglichkeiten Sie ohne Pflegegrad haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekasse übernimmt den Basistarif eines Hausnotrufs als technisches Pflegehilfsmittel, seit 1. April 2026 bis zu 27 € im Monat (vorher 25,50 €).
  • Voraussetzung: ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 1), häufiges Alleinsein und ein Gesundheitszustand, bei dem jederzeit ein Notfall eintreten kann.
  • Der Antrag bei der Pflegekasse ist formlos möglich.
  • Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Einsätze vor Ort zahlen Sie selbst.
  • Ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten selbst; bei geringem Einkommen kann das Sozialamt helfen.

Hausnotruf Kosten: Was die Pflegekasse übernimmt

Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis ist er in der Produktgruppe 52 geführt. Die Pflegekasse übernimmt den sogenannten Basistarif, also die Grundversorgung mit Notrufgerät, über das im Notfall Hilfe verständigt wird.

Bis Ende März 2026 lag der Betrag, den die Pflegekasse übernimmt, bei 25,50 € im Monat. Seit dem 1. April 2026 sind es bis zu 27 € monatlich. Unser eigenes Hausnotrufgerät kostet laut unserer Preisliste ab 1. Januar 2026 monatlich 25,50 €. Liegt ein Pflegegrad vor und hat die Pflegekasse den Antrag bewilligt, übernimmt sie diese Gerätemiete. Für Sie fallen dafür dann keine Kosten an.

Wichtig: Die Pflegekasse zahlt nur an Anbieter, die einen Vertrag mit ihr haben. Fragen Sie das bei jedem Anbieter vorher nach. Die Krankenkasse beteiligt sich grundsätzlich nicht an den Kosten.

Wann zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Die Pflegekasse prüft, ob der Hausnotruf in Ihrer Situation nötig ist. Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:

  • Es liegt ein Pflegegrad vor. Schon Pflegegrad 1 reicht.
  • Sie leben allein oder sind über weite Teile des Tages allein, weil Angehörige zum Beispiel berufstätig sind.
  • Wegen Ihres Gesundheits- oder Pflegezustands kann jederzeit ein Notfall eintreten, etwa durch Sturzneigung, Gleichgewichtsstörungen oder Herzprobleme.
  • Im Notfall könnten Sie ohne Hausnotruf keine Hilfe rufen.

Leben Sie mit einer Person zusammen, die im Notfall selbst keinen Hilferuf absetzen kann, etwa mit einem Ehepartner mit Demenz, kann der Anspruch ebenfalls bestehen. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, lohnt sich oft der Antrag. Wie das geht, erklären wir im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

So beantragen Sie den Hausnotruf als Pflegehilfsmittel

  1. Antrag stellen: Beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse den Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel. Ein formloses Schreiben genügt.
  2. Prüfung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag, teils mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes. Läuft gerade ohnehin eine Begutachtung, können Sie den Bedarf dort ansprechen. Tipps dazu finden Sie in MD-Begutachtung vorbereiten.
  3. Anbieter wählen: Suchen Sie sich einen Anbieter mit Kassenvertrag aus und klären Sie, welche Kosten genau übernommen werden.
  4. Abrechnung: Die Pflegekasse zahlt den Basistarif direkt an den Anbieter. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Auch beim Antrag helfen wir Ihnen gern. Wir vermitteln Hilfsmittel vom Pflegebett bis zum Hausnotruf, mehr dazu auf unserer Seite Pflegehilfsmittel.

Was zusätzlich kosten kann

Der Basistarif deckt die Grundfunktion ab: Ihr Notruf wird entgegengenommen und Hilfe wird verständigt. Viele Menschen wünschen sich mehr: dass jemand einen Schlüssel hat und im Notfall selbst vorbeikommt. Solche Zusatzleistungen sind keine Kassenleistung. Die Verbraucherzentrale nennt dafür zusätzlich meist rund 30 bis 50 € im Monat, je nach Anbieter auch mehr.

Bei uns sieht das laut Preisliste ab 1. Januar 2026 so aus:

Leistung Preis Zahlt die Pflegekasse?
Hausnotrufgerät 25,50 € im Monat Ja, bei Pflegegrad und bewilligtem Antrag
Hausnotrufbereitschaft (u. a. Schlüsselaufbewahrung, Vorhaltung von Personal) 30,00 € im Monat Nein
Notrufeinsatz Tag (6 bis 21 Uhr) 50,00 € je angefangene Stunde Nein
Notrufeinsatz Nacht (21 bis 6 Uhr) 60,00 € je angefangene Stunde Nein

Beispiel: Eine alleinlebende Frau mit Pflegegrad 2 hat den Hausnotruf bewilligt bekommen. Die Pflegekasse übernimmt die Gerätemiete von 25,50 €. Die Frau bucht zusätzlich die Hausnotrufbereitschaft für 30,00 € im Monat, im Jahr also 12 × 30,00 € = 360,00 €. Löst sie einmal nachts einen Notruf aus und der Einsatz dauert 1 Stunde und 20 Minuten, werden zwei angefangene Stunden berechnet: 2 × 60,00 € = 120,00 €. Dieses Beispiel ist frei gewählt und dient nur der Veranschaulichung.

Notrufuhren mit Ortung und Sturzerkennung für unterwegs übernimmt die Pflegekasse in der Regel nicht.

Hausnotruf ohne Pflegegrad

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Sie können einen Hausnotruf trotzdem nutzen und tragen die Kosten dann selbst. Bei uns wären das 25,50 € im Monat für das Gerät, mit Hausnotrufbereitschaft zusammen 25,50 € + 30,00 € = 55,50 € im Monat.

  • Sozialamt: Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Fragen Sie dort nach.
  • Steuer: Die Kosten können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung.
  • Betreutes Wohnen: Dort ist ein Hausnotruf häufig schon in der Grundpauschale enthalten.
  • Pflegegrad prüfen lassen: Wer regelmäßig Hilfe im Alltag braucht, erfüllt oft schon die Voraussetzungen für Pflegegrad 1. Damit wäre der Basistarif abgedeckt. In einer kostenlosen Pflegeberatung schauen wir uns das gern mit Ihnen an.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Hausnotruf ist nicht gleich Hausnotruf. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, lohnt sich ein Blick auf diese Punkte:

  • Kassenvertrag: Fragen Sie, ob der Anbieter Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist. Sonst bleiben Sie auf der Grundgebühr sitzen.
  • Leistungen schriftlich: Lassen Sie sich aufschreiben, was im Basistarif enthalten ist und was extra kostet.
  • Wer kommt im Notfall? Klären Sie, ob nur Angehörige oder der Rettungsdienst verständigt werden oder ob auch jemand mit Ihrem Schlüssel vorbeikommt, und wie ein solcher Einsatz berechnet wird.
  • Kontaktpersonen: Hinterlegen Sie mehrere Angehörige oder Nachbarn, die erreichbar sind und im Zweifel schnell vor Ort sein können.
  • Reichweite testen: Probieren Sie den Notrufknopf nach der Installation in allen Räumen aus, auch im Bad und auf dem Balkon.
  • Laufzeit und Kündigung: Prüfen Sie, wie lange der Vertrag läuft und wie Sie ihn beenden können, etwa bei einem Umzug ins Pflegeheim.

Und das Wichtigste: Ein Notrufknopf hilft nur, wenn er getragen wird. Legen Sie ihn auch nachts nicht in die Schublade, und fragen Sie den Anbieter, ob Sie ihn im Bad tragen können, denn gerade auf nassen Fliesen kann schnell etwas passieren.

Häufige Fragen

Was kostet ein Hausnotruf im Monat?

Die Pflegekasse übernimmt für den Basistarif bis zu 27 € im Monat. Bei uns kostet das Gerät 25,50 € im Monat. Zusatzleistungen kommen je nach Anbieter hinzu, bei uns die Hausnotrufbereitschaft für 30,00 € im Monat.

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf schon bei Pflegegrad 1?

Ja, ein Pflegegrad ab 1 reicht, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind: häufiges Alleinsein und die Gefahr eines Notfalls, in dem Sie sonst keine Hilfe rufen könnten.

Wie beantrage ich einen Hausnotruf bei der Pflegekasse?

Formlos bei Ihrer Pflegekasse, als technisches Pflegehilfsmittel. Nach der Bewilligung wählen Sie einen Anbieter mit Kassenvertrag.

Wer zahlt die Schlüsselhinterlegung?

Die Schlüsselhinterlegung gehört zu den Zusatzleistungen und ist keine Kassenleistung. Bei uns ist sie Teil der Hausnotrufbereitschaft für 30,00 € im Monat.

Übernimmt die Krankenkasse den Hausnotruf?

Nein, die Krankenkasse beteiligt sich grundsätzlich nicht. Zuständig ist die Pflegekasse, und auch nur bei anerkanntem Pflegegrad.

Hausnotruf in Ihrer Nähe

Engel im Einsatz bietet einen eigenen Hausnotruf in Tönisvorst, Kempen, Willich-Anrath, Grefrath-Oedt und Krefeld-Forstwald. Wir beraten Sie kostenlos, auch zum Antrag bei der Pflegekasse. Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Hausnotrufsysteme · Pflegewegweiser NRW: Hausnotruf – Kosten 2026 · betanet: Hausnotrufsysteme
Stand: Oktober 2026

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