Viele Familien pflegen zu Hause selbst und holen sich für einzelne Aufgaben einen Pflegedienst dazu, etwa für das Duschen am Morgen. Genau für diesen Fall gibt es die Kombinationsleistung: Sie nutzen einen Teil der Pflegesachleistung für den Pflegedienst und bekommen den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Wie viel Geld übrig bleibt, können Sie mit einer einfachen Formel selbst berechnen.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die Formel, rechnen drei Beispiele für Pflegegrad 2, 3 und 4 Schritt für Schritt durch und erklären, worauf Sie bei der Aufteilung achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet Pflegesachleistung und Pflegegeld, ab Pflegegrad 2.
- Das Pflegegeld sinkt um genau den Prozentsatz, den Sie von der Sachleistung verbrauchen. Beispiel: 60 % Sachleistung genutzt, 40 % Pflegegeld.
- Bei Pflegegrad 3 stehen 2026 bis zu 1.497 € Sachleistung oder 599 € Pflegegeld im Monat zur Verfügung.
- An die gewählte Aufteilung sind Sie laut Gesetz sechs Monate gebunden.
- Mit unserem Pflegegeldrechner rechnen Sie Ihren Fall in einer Minute aus.
Was ist die Kombinationsleistung?
Die Pflegeversicherung kennt für die Pflege zu Hause zwei Grundleistungen. Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist ein Budget, mit dem ein zugelassener Pflegedienst bezahlt wird. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, Sie bekommen dieses Geld also nicht auf Ihr Konto.
Schöpfen Sie die Sachleistung nicht ganz aus, verfällt der Rest nicht einfach. Nach § 38 SGB XI erhalten Sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das ist die Kombinationsleistung, kurz Kombileistung. Sie eignet sich für alle, die einen Teil der Pflege selbst stemmen und sich bei bestimmten Aufgaben professionell unterstützen lassen, zum Beispiel bei der Grundpflege am Morgen.
Die Beträge 2026 je Pflegegrad
Diese monatlichen Höchstbeträge gelten 2026. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistung und damit auch nicht auf die Kombinationsleistung.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (max. pro Monat) | Pflegegeld (voll, pro Monat) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € |
Kombinationsleistung berechnen: die Formel
Die Pflegekasse rechnet in drei Schritten:
- Anteil der genutzten Sachleistung: abgerechneter Betrag des Pflegedienstes geteilt durch den Höchstbetrag Ihres Pflegegrads, mal 100.
- Verbleibender Anteil: 100 % minus genutzter Anteil.
- Anteiliges Pflegegeld: volles Pflegegeld mal verbleibender Anteil.
Der Prozentsatz wird dabei üblicherweise auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Je nach Pflegekasse kann das Ergebnis deshalb um wenige Cent von Ihrer eigenen Rechnung abweichen.
Mit unserem Pflegegeldrechner rechnen Sie Ihren Fall in einer Minute aus. Sie wählen den Pflegegrad, tragen die monatlichen Pflegekosten ein, und der Rechner übernimmt die drei Schritte für Sie.
Drei Rechenbeispiele für Pflegegrad 2, 3 und 4
Die folgenden Beispiele verwenden Preise aus unserer Preisliste ab 1. Januar 2026. Zu jedem Einsatz kommt die Hausbesuchspauschale von 4,03 € hinzu. Wir rechnen vereinfacht mit einem Monat von 30 Tagen. Es sind Beispiele, Ihre tatsächliche Versorgung kann anders aussehen.
Beispiel 1: Kombileistung bei Pflegegrad 2
Der Pflegedienst kommt dreimal pro Woche zur Ganzwaschung (28,49 €), im Beispielmonat 13 Einsätze.
- Kosten je Einsatz: 28,49 € + 4,03 € = 32,52 €
- Monat: 13 × 32,52 € = 422,76 €
- Genutzter Anteil: 422,76 € ÷ 796 € = 53,11 %
- Verbleibender Anteil: 100 % − 53,11 % = 46,89 %
- Anteiliges Pflegegeld: 347 € × 46,89 % = 162,71 €
Beispiel 2: Kombileistung bei Pflegegrad 3
Der Pflegedienst kommt jeden Morgen zur Ganzwaschung, also 30 Einsätze im Monat.
- Kosten je Einsatz: 28,49 € + 4,03 € = 32,52 €
- Monat: 30 × 32,52 € = 975,60 €
- Genutzter Anteil: 975,60 € ÷ 1.497 € = 65,17 %
- Verbleibender Anteil: 100 % − 65,17 % = 34,83 %
- Anteiliges Pflegegeld: 599 € × 34,83 % = 208,63 €
Beispiel 3: Kombileistung bei Pflegegrad 4
Morgens täglich große Grundpflege mit Lagern/Betten (36,12 €), dazu abends an jedem zweiten Tag eine Teilwaschung (15,25 €).
- Morgens: 30 × (36,12 € + 4,03 €) = 30 × 40,15 € = 1.204,50 €
- Abends: 15 × (15,25 € + 4,03 €) = 15 × 19,28 € = 289,20 €
- Monat: 1.204,50 € + 289,20 € = 1.493,70 €
- Genutzter Anteil: 1.493,70 € ÷ 1.859 € = 80,35 %
- Verbleibender Anteil: 100 % − 80,35 % = 19,65 %
- Anteiliges Pflegegeld: 800 € × 19,65 % = 157,20 €
Sie sehen: Auch bei recht umfangreicher Hilfe durch den Pflegedienst bleibt oft noch ein spürbarer Betrag für die Angehörigen übrig. Ihre eigenen Zahlen können Sie in unserem Rechner für die Kombinationsleistung durchspielen.
Sechs Monate an die Aufteilung gebunden
§ 38 SGB XI legt fest, dass Sie an die Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung nutzen, für sechs Monate gebunden sind. Das soll häufiges Hin und Her verhindern.
Im Alltag schwankt der Bedarf trotzdem, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Lässt sich der Anteil nicht im Voraus festlegen, kann die Pflegekasse das anteilige Pflegegeld nachträglich Monat für Monat anhand der tatsächlichen Abrechnung ermitteln. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie sie es handhabt, und melden Sie sich bei ihr, wenn sich die Pflegesituation deutlich ändert.
Worauf Sie bei der Kombinationsleistung achten sollten
- Behandlungspflege zählt nicht mit: Ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung bezahlt die Krankenkasse nach SGB V. Sie mindert Ihr Pflegegeld nicht.
- Entlastungsbetrag kommt obendrauf: Die 131 € im Monat nach § 45b SGB XI sind eine eigene Leistung und gehören nicht zur Kombinationsrechnung. Wie Sie ihn nutzen, lesen Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag nutzen.
- Umwandlungsanspruch zählt mit: Wandeln Sie bis zu 40 % der Sachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag um, gilt das in der Kombinationsrechnung als genutzte Sachleistung. Das Pflegegeld sinkt entsprechend.
- Kosten über dem Höchstbetrag: Rechnet der Pflegedienst mehr ab, als die Sachleistung hergibt, entfällt das Pflegegeld ganz und den Rest zahlen Sie selbst. Wie sich ein Eigenanteil zusammensetzt, erklärt unser Ratgeber Was kostet ein Pflegedienst?
- Verhinderungspflege: Während einer Verhinderungspflege wird bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds weitergezahlt, bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag ohne Kürzung.
Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, die Pflegegeld und Sachleistung neu ordnen soll. Sie ist noch nicht beschlossen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Kombinationsleistung?
Teilen Sie den Betrag, den der Pflegedienst abrechnet, durch den Sachleistungshöchstbetrag Ihres Pflegegrads. Den Rest bis 100 % multiplizieren Sie mit dem vollen Pflegegeld. Schneller geht es mit unserem Pflegegeldrechner.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3, wenn ich die Hälfte der Sachleistung nutze?
Bei 50 % genutzter Sachleistung (748,50 €) bleiben 50 % Pflegegeld: 599 € × 50 % = 299,50 € im Monat.
Muss ich die Kombinationsleistung extra beantragen?
Sie teilen der Pflegekasse mit, dass Sie Pflegegeld und Sachleistung kombinieren möchten. Fragen Sie dort nach, in welcher Form sie das braucht. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen dann direkt mit der Kasse ab.
Kann ich die Aufteilung jeden Monat ändern?
Laut Gesetz sind Sie sechs Monate an die gewählte Aufteilung gebunden. Ändert sich der Bedarf stark, sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, wie sie in Ihrem Fall verfährt.
Gibt es die Kombinationsleistung auch bei Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung. Hier steht vor allem der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung.
Welche Aufteilung passt zu Ihnen?
Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen durch, welche Hilfe Sie brauchen und wie viel Pflegegeld bleibt. Engel im Einsatz versorgt Pflegebedürftige in Tönisvorst, Kempen, Willich-Anrath, Grefrath-Oedt und Krefeld-Forstwald und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Quellen: § 38 SGB XI · § 45a SGB XI · Bundesgesundheitsministerium: Kombinationsleistung · BMG: Leistungsbeträge 2026
Stand: Oktober 2026
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