Manchmal fehlt nicht die Pflege, sondern jemand, der Zeit hat: für ein Gespräch, einen Spaziergang, den Weg zur Arztpraxis oder einfach eine Tasse Kaffee zu zweit. Mit unserer Alltagsbegleitung in Tönisvorst und den umliegenden Orten kommen wir regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Das tut der pflegebedürftigen Person gut und gibt Angehörigen ein paar Stunden Luft.

Bezahlt wird die Alltagsbegleitung meist über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Den gibt es schon ab Pflegegrad 1, und viele lassen ihn ungenutzt verfallen. Hier lesen Sie, was zur Betreuung gehört, wie Sie den Betrag nutzen und was es zu beachten gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Betreuung, Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bezahlt werden.
- Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat und steht schon ab Pflegegrad 1 zu.
- Nicht genutzte Beträge sammeln sich an; Reste aus einem Jahr können Sie bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen.
- Ab Pflegegrad 2 kann Betreuung durch einen Pflegedienst zusätzlich über die Pflegesachleistung laufen.
- Bis zu 40 % der ungenutzten Sachleistung lassen sich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
Was gehört zur Betreuung und Alltagsbegleitung?
Bei der Betreuung und Alltagsbegleitung geht es um Gesellschaft, Beschäftigung und einen geregelten Tag. Was wir gemeinsam mit Ihnen machen, hängt davon ab, was Ihnen Freude macht und was Ihnen fehlt. Typisch sind:
- Gesellschaft und Gespräche: Zeit zum Erzählen, Zuhören, Zeitunglesen oder Fotoalben anschauen.
- Beschäftigung: Vorlesen, Gesellschaftsspiele, Rätsel, gemeinsames Kochen oder Backen.
- Bewegung an der frischen Luft: Spaziergänge in der Nachbarschaft, ein Gang zum Markt oder zur Bank.
- Alltagsbegleitung zu Terminen: etwa zur Arztpraxis, zum Friseur oder zu einer Behörde. Wie der Weg dorthin organisiert wird, ob zu Fuß, mit dem Bus oder dem Taxi, besprechen wir vorher.
- Tagesstruktur: an Mahlzeiten und Trinken erinnern, gemeinsam den Tag planen, kleine Aufgaben im Haushalt zusammen erledigen.
- Hilfe im Haushalt: Wäsche, Einkaufen, Aufräumen. Mehr dazu auf der Seite Hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Alltagsbegleitung findet bei Ihnen zu Hause und in Ihrer Umgebung statt, im persönlichen Einzelkontakt. Gerade wenn das Gedächtnis nachlässt, hilft ein fester Rhythmus mit vertrauten Gesichtern. Betreuung ersetzt keine Pflege: Brauchen Sie Hilfe beim Waschen oder bei Medikamenten, ist das Grundpflege oder Behandlungspflege.
Wer hat Anspruch?
Den Entlastungsbetrag erhalten alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 1 haben. Einen eigenen Antrag für den Betrag selbst braucht es nicht; er wird über die Rechnungen der genutzten Angebote abgerufen. Wenn noch kein Pflegegrad besteht, ist der erste Schritt der Antrag bei der Pflegekasse. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen, und unsere Pflegeberatung ist kostenlos, auch vor dem ersten Pflegegrad.
Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag sogar für Hilfe bei der Körperpflege genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 ist das ausgeschlossen, Betreuung und Hauswirtschaft bleiben aber möglich.
Kosten und was die Kasse übernimmt
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Bar ausgezahlt wird er nicht, sondern er wird für anerkannte Angebote erstattet, darunter Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes wie uns. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
Wichtig ist das Ansparen. Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, bleibt stehen. Was am 31. Dezember übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt es.
Beispiel 1 (Ansparen): Ihr Vater hat seit Januar 2026 Pflegegrad 2, den Entlastungsbetrag hat bisher niemand genutzt. Bis Ende Oktober haben sich 10 × 131 € = 1.310 € angesammelt. Dieses Geld steht für Betreuung und Hilfe im Haushalt zur Verfügung, zusätzlich zu den laufenden 131 € pro Monat. Was bis Jahresende übrig bleibt, kann nach heutigem Recht bis zum 30.06.2027 genutzt werden. Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, die den Entlastungsbetrag betreffen soll, mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027.
Beispiel 2 (ein Monat): Wir waschen zweimal im Monat die Wäsche: 2 × (24,08 € + 4,03 € Hausbesuchspauschale) = 56,22 €. Vom Entlastungsbetrag bleiben 74,78 € für Betreuung übrig. Wie viel Betreuungszeit das ergibt, nennen wir Ihnen im Kostenvoranschlag, bevor Sie etwas unterschreiben.
Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2
Betreuung und Alltagsbegleitung durch einen Pflegedienst gehören auch zu den Leistungen, die über die Pflegesachleistung abgerechnet werden können: monatlich bis 796 € bei Pflegegrad 2 oder 1.497 € bei Pflegegrad 3. Beziehen Sie zusätzlich Pflegegeld, verringert sich dieses dann anteilig. Über den Entlastungsbetrag bleibt das Pflegegeld dagegen unberührt.
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % der in einem Monat nicht genutzten Pflegesachleistung für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, bei Pflegegrad 2 also bis zu 318,40 €. Das ist vor allem interessant, wenn Sie zusätzlich ein solches anerkanntes Angebot nutzen. Auch dieser Betrag mindert ein anteiliges Pflegegeld. Was sich in Ihrem Fall rechnet, besprechen wir gern. Viele weitere Tipps finden Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen.
Brauchen pflegende Angehörige einmal mehrere Stunden am Stück frei, kann ab Pflegegrad 2 auch die Verhinderungspflege passen.
So läuft es bei uns ab
- Anruf oder Nachricht: Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 oder schreiben Sie an info@engelimeinsatz.de. Erzählen Sie uns, wie der Alltag gerade aussieht.
- Erstgespräch bei Ihnen zu Hause (die Kosten trägt die Pflegekasse): Wir lernen uns kennen. Was macht Freude, was fällt schwer, zu welchen Zeiten wäre Besuch gut?
- Kostenvoranschlag und Vertrag: Sie erhalten schriftlich, was ein Einsatz kostet und wie viel davon der Entlastungsbetrag oder die Sachleistung trägt.
- Start der Alltagsbegleitung: Wir kommen zu den vereinbarten Zeiten. Passt etwas nicht, sprechen Sie es an; wir stellen den Plan um.
In diesen Orten sind wir für Sie da
Unsere Alltagsbegleitung gibt es in Tönisvorst (St. Tönis und Vorst), in Kempen (Innenstadt und St. Hubert, Tönisberg und Schmalbroich auf Nachfrage), in Willich-Anrath, in Krefeld-Forstwald und -Benrad und in Grefrath-Oedt. Liegt Ihre Adresse außerhalb, sagen wir Ihnen das offen. Unabhängige Beratung bieten dann der Pflegestützpunkt im Kreis Viersen und der Pflegewegweiser NRW.
Häufige Fragen
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Für Betreuung, Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt durch einen zugelassenen Pflegedienst, außerdem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei Pflegegrad 1 auch für Hilfe bei der Körperpflege.
Bekomme ich den Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht nach heutigem Recht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu.
Verfällt der Entlastungsbetrag am Jahresende?
Nein, nicht sofort. Reste aus dem Vorjahr können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Erst danach verfallen sie.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Er wird nur für Leistungen anerkannter Anbieter erstattet. Bei uns läuft die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
Begleiten Sie auch zum Arzt?
Ja, Begleitung zu Terminen gehört zur Alltagsbegleitung. Wie der Weg organisiert wird und wie viel Zeit wir einplanen, klären wir vorher mit Ihnen.
Alltagsbegleitung in Tönisvorst anfragen
Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag, bevor er verfällt. Wir beraten Sie kostenlos und kommen zum Erstgespräch zu Ihnen. Telefon 02151 3611016 oder über das Kontaktformular.
Quellen: § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) · § 45a SGB XI (Umwandlungsanspruch) · BMG: Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag
Stand: Oktober 2026




