Pflegehilfsmittel Tönisvorst: Auswahl und Antrag mit Hilfe

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Ein Pflegebett, das sich in der Höhe verstellen lässt, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen, ein Hausnotruf oder ein Haltegriff in der Dusche: Oft sind es solche Dinge, die die Pflege zu Hause erst möglich machen. Viele davon bezahlt die Pflegekasse. Bei Pflegehilfsmitteln in Tönisvorst und Umgebung unterstützen wir Sie dabei, das Richtige auszuwählen und die Kostenübernahme zu beantragen.

Pflegehilfsmittel: Seniorin mit Rollator und Unterstützung durch eine Pflegekraft

Wir verkaufen selbst keine Hilfsmittel. Wir vermitteln, beraten und helfen beim Papierkram, vom Pflegebett bis zum Hausnotruf. Die Lieferung übernimmt ein Anbieter mit Vertrag bei Ihrer Kasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse (§ 40 SGB XI), Hilfsmittel für Krankheit oder Behinderung die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung.
  • Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es bis zu 42 € im Monat.
  • Technische Pflegehilfsmittel wie das Pflegebett werden meist leihweise überlassen. Erwachsene zahlen 10 % zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
  • Für den Umbau der Wohnung gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden.

Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln?

Das Gesetz unterscheidet drei Gruppen:

Art Beispiele Leistung der Pflegekasse
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz bis 42 € im Monat
Technische Pflegehilfsmittel Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf meist leihweise; Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel
Wohnumfeldverbesserung Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift bis 4.180 € je Maßnahme

Für unseren eigenen Hausnotruf gilt: Das Gerät kostet 25,50 € im Monat und wird bei Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel?

Ein Rollator, ein Rollstuhl oder Inkontinenzmaterial wegen einer Erkrankung sind in der Regel Hilfsmittel der Krankenkasse. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, und es gelten die Zuzahlungsregeln der Krankenversicherung: 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr als das Hilfsmittel kostet. Pflegehilfsmittel dagegen dienen der Pflege selbst, sie erleichtern sie, lindern Beschwerden oder ermöglichen ein selbstständigeres Leben. Sie beantragen sie bei der Pflegekasse, ohne Rezept. Bei Hilfsmitteln, die beiden Zwecken dienen, entscheidet die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen. Sie müssen die Abgrenzung also nicht selbst perfekt treffen.

Wer hat Anspruch?

Pflegehilfsmittel stehen allen zu, die einen Pflegegrad haben, schon ab Pflegegrad 1, und zu Hause gepflegt werden. Noch keinen Pflegegrad? Dann lesen Sie zuerst unseren Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Ein praktischer Vorteil: Pflegefachpersonen dürfen bei ihren Einsätzen und beim Beratungsbesuch konkrete Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln aussprechen. Liegt eine solche Empfehlung dem Antrag in Textform bei und ist sie höchstens zwei Wochen alt, wird die Notwendigkeit unter den in den Richtlinien festgelegten Voraussetzungen vermutet. Für bestimmte Hilfsmittel ist dann auch keine ärztliche Verordnung nötig. Das kann den Antrag deutlich vereinfachen.

Kosten und was die Kasse übernimmt

Beispiel: Ein Mann aus Kempen mit Pflegegrad 3 wird von seiner Frau gepflegt. Er erhält:

  • monatlich ein Paket mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen im Wert von bis zu 42 €. Eigenanteil: 0 €.
  • ein Pflegebett, das die Pflegekasse leihweise zur Verfügung stellt. Eigenanteil: 10 % Zuzahlung, höchstens 25 €.
  • Haltegriffe und eine bodengleiche Dusche. Die Kosten liegen bei 6.000 €, die Pflegekasse gibt bis zu 4.180 € dazu. Eigenanteil: 1.820 €.

Die Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je technischem Pflegehilfsmittel, fällt auch dann an, wenn das Gerät nur geliehen ist. Für Verbrauchsprodukte gibt es keine Zuzahlung. In Härtefällen kann die Kasse ganz oder teilweise davon befreien. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, kann der Zuschuss für den Umbau je Person gezahlt werden, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme. Stellen Sie den Antrag für einen Umbau am besten, bevor die Arbeiten beginnen.

Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027.

So läuft es bei uns ab

  1. Anruf oder Kontakt: Sie schildern uns, wo es im Alltag klemmt.
  2. Erstgespräch bei Ihnen zu Hause: Wir sehen uns Bett, Bad, Flur und Treppe an und sagen Ihnen, welche Hilfsmittel sinnvoll sind und welche Kasse zuständig ist.
  3. Antrag und Kostenvoranschlag: Wir helfen beim Antrag. Die Pflegekasse muss spätestens nach drei Wochen entscheiden, bei einer Begutachtung nach fünf Wochen. Schafft sie das nicht und teilt keinen hinreichenden Grund mit, gilt der Antrag als genehmigt.
  4. Versorgung: Ein Anbieter mit Kassenvertrag liefert. Wenn wir Sie ohnehin pflegen, etwa in der Grundpflege, achten wir darauf, ob alles passt, und schlagen Anpassungen vor.

Fragen zu Hilfsmitteln können Sie auch in unserer kostenlosen Pflegeberatung oder beim Beratungseinsatz klären.

In diesen Orten sind wir für Sie da

Wir beraten zu Pflegehilfsmitteln in Tönisvorst (St. Tönis und Vorst), Kempen (Innenstadt und St. Hubert, Tönisberg und Schmalbroich auf Nachfrage), Willich-Anrath, Krefeld-Forstwald und Benrad sowie Grefrath-Oedt.

Häufige Fragen

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?

Nein. Pflegehilfsmittel beantragen Sie direkt bei der Pflegekasse. Für Hilfsmittel der Krankenkasse wie einen Rollator brauchen Sie dagegen in der Regel eine ärztliche Verordnung.

Was bekomme ich für die 42 € im Monat?

Verbrauchsprodukte, die bei der Pflege zu Hause anfallen, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Es gibt Anbieter, die diese monatlich als Paket liefern und direkt mit der Kasse abrechnen.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einem Pflegebett?

Erwachsene zahlen bei technischen Pflegehilfsmitteln 10 % der Kosten zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Das gilt auch, wenn das Bett wie üblich leihweise überlassen wird. In Härtefällen kann die Pflegekasse von der Zuzahlung befreien.

Verkaufen Sie selbst Hilfsmittel?

Nein. Wir beraten, vermitteln und helfen beim Antrag. Geliefert wird von Anbietern, die einen Vertrag mit Ihrer Kasse haben.

Unterstützung bei Pflegehilfsmitteln

Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 (Mo–Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 14 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir helfen bei Auswahl und Antrag.

Quellen: § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel · § 61 SGB V Zuzahlungen · betanet: Zuzahlungen Pflegeversicherung
Stand: Oktober 2026

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