Grundpflege bedeutet Hilfe bei den Dingen, die jeden Tag anstehen: waschen, anziehen, essen und trinken, aufstehen, sich bewegen. Wenn das allein nicht mehr sicher klappt, kommen wir zu Ihnen nach Hause. Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir die Grundpflege in Tönisvorst, in St. Tönis und Vorst, und in den umliegenden Orten. Sie bleiben in Ihrer Wohnung, mit Ihren Gewohnheiten und Ihrem Tagesablauf.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was zur Grundpflege gehört, wer Anspruch hat, was die einzelnen Leistungen bei uns kosten und wie viel davon die Pflegekasse übernimmt. Am Ende finden Sie ein Rechenbeispiel und Antworten auf häufige Fragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundpflege ist Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Lagerung, abgerechnet als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI.
- Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 monatlich bis zu 796 € (PG2), 1.497 € (PG3), 1.859 € (PG4) oder 2.299 € (PG5).
- Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat auch für Hilfe bei der Körperpflege einsetzen.
- Nutzen Sie das Budget nicht ganz aus, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld (Kombinationsleistung).
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nur, was über dem Budget liegt.
Was gehört zur Grundpflege?
Grundpflege umfasst alle pflegerischen Hilfen rund um den Körper und die Bewegung. Was genau wir übernehmen, richtet sich danach, was Sie selbst noch können und möchten. Wir helfen nur dort, wo Hilfe nötig ist, und lassen Ihnen alles, was Sie gut allein schaffen.
- Körperpflege: Waschen am Waschbecken, im Bett oder unter der Dusche, Haar-, Mund- und Zahnpflege, Rasieren, Hautpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Toilettengang und bei Inkontinenz.
- Ernährung: Mundgerechtes Vorbereiten von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen und Trinken, ein Blick darauf, ob genug getrunken wird.
- Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen, Transfer vom Bett in den Rollstuhl oder Sessel.
- Lagerung: Regelmäßiges Umlagern bei Bettlägerigkeit, um Druckstellen vorzubeugen, sowie das Betten.
Abgerechnet wird in Nordrhein-Westfalen nicht nach Minuten, sondern nach sogenannten Leistungskomplexen. Jeder Komplex bündelt bestimmte Tätigkeiten zu einem festen Preis. Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug aus unserer Preisliste (gültig ab 01.01.2026). Die vollständige Liste finden Sie auf unserer Seite Preisliste.
| Leistungskomplex | Worum es geht | Preis je Einsatz |
|---|---|---|
| Ganzwaschung | Waschen des ganzen Körpers | 28,49 € |
| Teilwaschung | Waschen einzelner Körperbereiche | 15,25 € |
| Kleine Grundpflege | Körperpflege und weitere Hilfen in kleinerem Umfang | 20,13 € |
| Große Grundpflege | Körperpflege und weitere Hilfen in größerem Umfang | 31,23 € |
| Große Grundpflege mit Lagern/Betten | wie oben, zusätzlich Lagern und Betten | 36,12 € |
| Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | Unterstützung beim Essen und Trinken | 17,39 € |
| Lagern/Betten | Umlagern, Bett richten | 6,96 € |
| Mobilisation | Bewegung und Gehübungen, mindestens 15 Minuten | 12,51 € |
| Hausbesuchspauschale | fällt je Hausbesuch an | 4,03 € (erhöht 7,02 €) |
Welche Leistungskomplexe in Ihrem Fall passen, besprechen wir gemeinsam beim Erstgespräch. Dort erklären wir Ihnen auch genau, was in jedem Komplex enthalten ist.
Wer hat Anspruch auf Grundpflege?
Die Pflegekasse bezahlt Grundpflege durch einen Pflegedienst als Pflegesachleistung, sobald ein Pflegegrad ab 2 vorliegt. Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Der Medizinische Dienst begutachtet dann zu Hause, wie selbstständig Sie noch sind. Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Wie das genau geht, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Sie können aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzen, und zwar ausdrücklich auch für Hilfe bei der Körperpflege durch einen Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2 ist genau das beim Entlastungsbetrag ausgeschlossen; dann läuft die Grundpflege über die Sachleistung.
Noch kein Pflegegrad, aber der Bedarf ist schon da? Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat. Unsere Pflegeberatung ist kostenlos, auch vor dem ersten Pflegegrad. Dort besprechen wir auch, wie sich die Zeit bis zum Bescheid überbrücken lässt.
Kosten und was die Pflegekasse übernimmt
Für die Grundpflege steht Ihnen jeden Monat ein festes Budget zur Verfügung, die Pflegesachleistung. Wir rechnen unsere Einsätze direkt mit der Pflegekasse ab. Erst wenn die Kosten im Monat über diesem Betrag liegen, zahlen Sie den Rest selbst. Den Betrag sehen Sie vorher in Ihrem Kostenvoranschlag.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat | Pflegegeld pro Monat (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € |
Viele Familien kombinieren beides: Wir übernehmen einen Teil der Pflege, den Rest machen Angehörige. Dann zahlt die Pflegekasse für den ungenutzten Teil der Sachleistung anteilig Pflegegeld. Wer zum Beispiel 60 % der Sachleistung nutzt, erhält noch 40 % des Pflegegelds. Mehr dazu im Ratgeber Kombinationsleistung, und mit unserem Pflegegeldrechner können Sie selbst rechnen.
Beispiel: Sie bekommen an 20 Tagen im Monat morgens Große Grundpflege von uns.
- Große Grundpflege 31,23 € + Hausbesuchspauschale 4,03 € = 35,26 € pro Einsatz
- 20 Einsätze × 35,26 € = 705,20 € im Monat
- Bei Pflegegrad 2 (Budget 796 €): Die Pflegekasse übernimmt alles, Sie zahlen 0 €. Ungenutzt bleiben 90,80 €, das sind rund 11,4 % der Sachleistung. Dafür gibt es rund 40 € anteiliges Pflegegeld.
- Bei Pflegegrad 3 (Budget 1.497 €): Auch hier zahlen Sie 0 €. Ungenutzt bleiben 791,80 €, also rund 52,9 %. Das anteilige Pflegegeld liegt dann bei rund 317 €.
Das Beispiel ist vereinfacht. Kommen weitere Leistungen dazu, etwa ein zweiter Einsatz am Abend, ändert sich die Rechnung. Die Pflegekasse berechnet das anteilige Pflegegeld nach der tatsächlichen Abrechnung. Weitere Hintergründe zu Preisen lesen Sie in Was kostet ein Pflegedienst?
Für 2027 ist eine Pflegereform geplant, mehr dazu im Ratgeber Pflegereform 2027.
So läuft es bei uns ab
- Anruf oder Nachricht: Sie erreichen unser Büro unter 02151 3611016 (Mo–Do 08:00–16:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr) oder per E-Mail. Wir fragen kurz nach Wohnort, Pflegegrad und dem, was gerade am dringendsten ist.
- Erstgespräch bei Ihnen zu Hause (die Kosten trägt die Pflegekasse): Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Situation an und hören zu: Wann soll morgens jemand kommen? Was können Sie noch selbst, was nicht?
- Kostenvoranschlag und Vertrag: Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit allen Leistungskomplexen und dem, was die Pflegekasse übernimmt. Erst wenn alles für Sie stimmt, schließen wir den Pflegevertrag.
- Start der Versorgung: Wir beginnen mit den vereinbarten Einsätzen. Ändert sich Ihr Bedarf, passen wir den Plan an.
Ein ehrliches Wort vorab: Wenn wir einen gewünschten Zeitpunkt oder eine Adresse nicht zuverlässig schaffen, sagen wir Ihnen das im ersten Gespräch.
In diesen Orten sind wir für Sie da
Unser Büro liegt am Maysweg 10 in St. Tönis. Von hier aus fahren wir zu Ihnen nach Tönisvorst (St. Tönis und Vorst), nach Kempen (Innenstadt und St. Hubert, Tönisberg und Schmalbroich auf Nachfrage), nach Willich-Anrath, nach Krefeld-Forstwald und -Benrad und nach Grefrath-Oedt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege ist Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung und wird von der Pflegekasse bezahlt. Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung. Sie braucht eine ärztliche Verordnung und wird von der Krankenkasse bezahlt. Mehr dazu auf unserer Seite Behandlungspflege.
Wie oft kommt der Pflegedienst zur Grundpflege?
So oft, wie Sie es brauchen und vereinbaren: einmal pro Woche zum Duschen, jeden Morgen oder morgens und abends. Den Rhythmus legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest.
Bekomme ich weiter Pflegegeld, wenn der Pflegedienst kommt?
Ja, anteilig, solange Sie die Pflegesachleistung nicht voll ausschöpfen. Das nennt sich Kombinationsleistung. Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie Sach- und Geldleistung kombinieren möchten.
Gibt es Grundpflege ohne Pflegegrad?
Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € dafür nutzen. Ganz ohne Pflegegrad zahlen Sie zunächst selbst. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung kann die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung unter Umständen für kurze Zeit Grundpflege übernehmen; das klärt Ihre Arztpraxis.
Muss ich die Pflegesachleistung extra beantragen?
Sie brauchen einen Pflegegrad und teilen Ihrer Pflegekasse mit, dass ein Pflegedienst Sie versorgt. Die Abrechnung übernehmen wir dann direkt mit der Kasse. Bei Fragen zu Formularen helfen wir Ihnen gern.
Grundpflege in Tönisvorst anfragen
Erzählen Sie uns, wobei Sie Hilfe brauchen. Wir kommen zum Erstgespräch zu Ihnen nach Hause und erstellen einen Kostenvoranschlag. Rufen Sie uns an unter 02151 3611016 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Quellen: BMG: Ambulante Pflegesachleistungen · § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) · § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege)
Stand: Oktober 2026




