Was kostet ein ambulanter Pflegedienst? Kosten und Zuschüsse 2026

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Was kostet ein Pflegedienst? Pflegesachleistung je Pflegegrad 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Was kostet ein Pflegedienst? Den größten Teil tragen Pflege- und Krankenkasse, nicht Sie.
  • Pflegesachleistung 2026: 796 € bei Pflegegrad 2 bis 2.299 € bei Pflegegrad 5.
  • Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag monatlich und die häusliche Krankenpflege der Krankenkasse.
  • Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn der Bedarf die Budgets übersteigt.

„Was kostet ein Pflegedienst?“ ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird – meist mit der Sorge im Hintergrund, dass Pflege zu Hause unbezahlbar sei. Die ehrliche Antwort: Für die meisten Familien übernimmt die Pflegekasse den größten Teil. Entscheidend ist, welche Töpfe es gibt und wie man sie kombiniert. Dieser Beitrag erklärt die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes 2026 und zeigt, wo der Eigenanteil tatsächlich entsteht.

Vier Töpfe, aus denen die Pflege zu Hause bezahlt wird

Ambulante Pflege wird nicht aus einer Kasse bezahlt, sondern aus mehreren – und die meisten Familien schöpfen nur einen davon aus.

  1. Pflegesachleistung der Pflegekasse (§ 36 SGB XI) – für Körperpflege, Betreuung und Haushaltshilfe durch den Pflegedienst. Höhe abhängig vom Pflegegrad.
  2. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) – 131 Euro monatlich zusätzlich, in jedem Pflegegrad.
  3. Häusliche Krankenpflege der Krankenkasse (§ 37 SGB V) – für medizinische Leistungen auf Verordnung, unabhängig vom Pflegegrad.
  4. Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI) – bis zu 40 Prozent nicht genutzter Sachleistung lassen sich in Alltagshilfe umwandeln.

Was kostet ein Pflegedienst im Monat? Pflegesachleistung 2026

Das ist das monatliche Budget, das die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abrechnet. Sie sehen dieses Geld nie – es wandert von der Kasse zum Dienst.

Pflegegrad Pflegesachleistung / Monat Pflegegeld / Monat
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 796 € 347 €
Pflegegrad 3 1.497 € 599 €
Pflegegrad 4 1.859 € 800 €
Pflegegrad 5 2.299 € 990 €

Solange die Rechnung des Pflegedienstes unter diesem Betrag bleibt, zahlen Sie für diese Leistungen nichts dazu. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn der Bedarf das Budget übersteigt.

Pflegegrad 1 ist nicht leer. Zwar gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung – der Entlastungsbetrag von 131 Euro steht aber zur Verfügung, und bei Pflegegrad 1 darf er ausdrücklich auch für körperbezogene Pflege eingesetzt werden, also fürs Duschen oder Ankleiden.

Der Entlastungsbetrag: 131 Euro, die oft liegen bleiben

Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 erhält monatlich 131 Euro zusätzlich – 1.572 Euro im Jahr. Ab Pflegegrad 2 ist das Geld zweckgebunden: Es darf für Betreuung, Haushaltsführung, Alltagsbegleitung, Tages- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden, nicht aber für die körperbezogene Selbstversorgung.

Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufbar. Danach verfallen sie. Wer den Betrag nie genutzt hat, verschenkt jedes Jahr bis zu 1.572 Euro.

Der Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent mehr Alltagshilfe

Wer sein Sachleistungsbudget nicht ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent davon in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das rechnerisch bis zu 598,80 Euro zusätzlich – zusammen mit dem Entlastungsbetrag rund 730 Euro monatlich, die für Alltagsbegleitung, Einkäufe oder Haushalt zur Verfügung stehen.

Was die Krankenkasse zahlt – und was das mit dem Pflegegrad zu tun hat

Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessung, Kompressionsstrümpfe oder Wundversorgung laufen nicht über die Pflegekasse, sondern als häusliche Krankenpflege über die Krankenkasse. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung – einen Pflegegrad brauchen Sie nicht.

Wichtig: Diese Leistungen werden nicht auf Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Entlastungsbetrag angerechnet. Beide Ansprüche laufen nebeneinander.

Für Erwachsene fällt eine Zuzahlung an: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht, ist befreit.

Reichen Sie die Verordnung zügig bei der Krankenkasse ein – idealerweise innerhalb weniger Werktage –, damit die Kostenübernahme lückenlos greift.

Pflegegeld, Sachleistung oder beides?

Sie haben drei Möglichkeiten:

  • Nur Pflegegeld: Angehörige pflegen selbst, das Geld wird ausgezahlt.
  • Nur Sachleistung: Der Pflegedienst übernimmt, die Kasse rechnet direkt ab.
  • Kombinationsleistung: Beides gemischt. Je mehr Prozent des Sachleistungsbudgets der Pflegedienst verbraucht, desto weniger Prozent Pflegegeld bleiben übrig.

Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 rechnet der Pflegedienst 600 Euro im Monat ab. Das sind 40,1 Prozent des Budgets von 1.497 Euro – es bleiben 59,9 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro, also rund 359 Euro. Wer wissen möchte, wie das im eigenen Fall aussieht, rechnet es mit unserem Pflegegeldrechner durch.

Sechs Monate Bindung: Für die Kombinationsleistung entscheiden Sie sich für ein halbes Jahr (§ 38 SGB XI). Vorher wechseln können Sie nur, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Was kostet ein Pflegedienst am Ende wirklich – wo bleibt ein Eigenanteil?

Anders als im Pflegeheim gibt es in der ambulanten Pflege keinen festen Eigenanteil. Zuzahlen müssen Sie nur dort, wo der Bedarf über die Budgets hinausgeht:

  • Der Pflegedienst kommt häufiger, als das Sachleistungsbudget hergibt.
  • Sie wünschen Leistungen, die die Kasse nicht trägt – etwa Begleitung zu privaten Terminen.
  • Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege in den ersten 28 Tagen des Jahres.

Alle weiteren Leistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflege- und Krankenkasse ab. Unsere aktuellen Sätze finden Sie in der Preisliste.

Häufige Fragen

Muss ich in Vorleistung gehen?

In der Regel nicht. Pflegesachleistung und häusliche Krankenpflege rechnen wir direkt mit den Kassen ab. Beim Entlastungsbetrag ist beides möglich – Direktabrechnung über eine Abtretungserklärung oder Erstattung gegen Rechnung.

Was kostet ein unverbindliches Erstgespräch?

Nichts. Wir schauen uns die Situation vor Ort an, klären den Bedarf und rechnen Ihnen durch, was die Kassen übernehmen – bevor irgendein Vertrag unterschrieben wird.

Ändern sich die Beträge 2026?

Die hier genannten Leistungsbeträge gelten unverändert seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist für 2028 vorgesehen.

Zahlt die Pflegekasse auch Hilfsmittel?

Ja. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – gibt es 42 Euro monatlich. Für Umbauten in der Wohnung sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich.

Wir rechnen Ihnen Ihren Fall konkret durch.

In Tönisvorst, Kempen, Willich, Grefrath und Krefeld-Forstwald kommen wir zu einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause und sagen Ihnen, was die Kassen übernehmen und was nicht. Termin vereinbaren oder Leistungen ansehen.

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Stand: August 2026. Grundlage sind §§ 36, 37, 38, 45a und 45b SGB XI sowie § 37 SGB V. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Kasse. Quellen: Pflege.net – Leistungen der Pflegekasse 2026, Pflege.net – Entlastungsbetrag.

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