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Qualitätsprüfung

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nach §§ 114 SGB XI

Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragen sowohl den Medizinischen Dienst Nordrhein, als auch Careproof - Der Prüfdienst der PKV, bei Pflegediensten eine Qualitätsprüfung nach §114 SGB XI vorzunehmen. Gemäß § 112 Abs. 2 SGB XI sind Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Qualitätsprüfung zu ermöglichen.

Wir, die Engel im Einsatz, sind immer bemüht unsere Qualität zu steigern. Der medizinische Dienst Nordrhein und Careproof, der Prüfdienst der PKV, sind uns dabei eine große Hilfe. Durch die jährliche Qualitätsprüfung und das sachlich konstruktive Feedback der Qualitätsprüfer/innen sind wir in der Lage, eine qualitativ sehr hochwertige Pflege und hohe Zufriedenheit unserer Kunden zu gewährleisten.

Der Bericht wurde uns vom Medizinischen Dienst zur Verfügung gestellt. Die Datei ist möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf helfen wir Ihnen gerne weiter.

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