Engel im Einsatz - Ambulanter Pflegedienst - Qualitätsprüfung

Qualitätsprüfung nach §§ 114 SGB XI

Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst Nordrhein, bei Pflegediensten eine Qualitätsprüfung nach §114 SGB XI vorzunehmen. Gemäß § 112 Abs. 2 SGB XI sind Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Qualitätsprüfung zu ermöglichen.

Wir, die Engel im Einsatz, sind immer bemüht unsere Qualität zu steigern. Der medizinische Dienst Nordrhein ist uns dabei eine große Hilfe. Durch die jährliche Qualitätsprüfung und das sachlich konstruktive Feedback der Qualitätsprüfer/innen sind wir in der Lage, eine qualitativ sehr hochwertige Pflege und hohe Zufriedenheit unserer Kunden zu gewährleisten.

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