Beratungseinsatz

BERATUNGSEINSATZ NACH § 37 ABS. 3 SGB XI
Sie als Pflegegeldbezieher benötigen die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung des Pflegebedürftigen, der keine professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt. Die Beratungseinsätze sind, je nach Pflegegrad, unterschiedlich geregelt.

Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der verpflichtenden Beratungseinsätze Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden kann.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen und Anregungen

Adresse:

Maysweg 10, 47918 Tönisvorst

Telefon:

+49 2151 3611016

Mail:

info@engelimeinsatz.de

No alt text Terminvereinbarung

Terminvereinbarung für einen
Beratungsbesuch

Zum Hauptinhalt springen