Beratungseinsatz
BERATUNGSEINSATZ NACH § 37 ABS. 3 SGB XI
Sie als Pflegegeldbezieher benötigen die vorgeschriebenen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung des Pflegebedürftigen, der keine professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt.
Die Beratungseinsätze sind, je nach Pflegegrad, unterschiedlich geregelt.
• bei Pflegegrad 1: Anspruch halbjährlich.
• bei Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend halbjährlich.
• bei Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend vierteljährlich.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der verpflichtenden Beratungseinsätze Ihr Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden kann.
