Pflegesachleistungen
Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.
Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben. Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.
Pflegegeld Stand 2023
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen die zu Hause von einer Pflegeperson, meistens durch einen Familienangehörigen gepflegt werden. Das Ziel ist es durch das Pflegegeld der Pflegeperson einen finanziellen Ausgleich für ihre pflegerische Leistung zu bieten.
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, die bereits einen Pflegegrad bekommen haben. Das Pflegegeld kann als eine Art der Aufwandsentschädigung für die erbrachte Pflegetätigkeit durch den pflegenden Angehörigen bezeichnet werden.
Nachfolgend können Sie entnehmen – wie viel Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen Ihnen zustehen
Kombinationsleistung
Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege oder Kombipflege genannt, meint in der Pflege die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Nach § 38 SGB XI haben pflegebedürftige Versicherte die Möglichkeit, neben der ambulanten Pflege durch Angehörige, einen Pflegedienst zu beauftragen. Die Kombinationsleistung soll dabei helfen, die Pflege auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen, um ihn bestmöglich zu versorgen.
Voraussetzungen für die Kombipflege:
- Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
- Die Pflege findet zuhause statt.
- Der Pflegebedürftige muss Pflegesachleistungen vom Pflegedienst beanspruchen, die nicht voll ausgeschöpft werden.
- Der pflegebedürftige Versicherte hat einen Antrag auf Kombinationsleistung bei der Pflegekasse gestellt.
Haben Sie weniger Leistungen von dem Pflegedienst in Anspruch genommen, als es Ihnen zustand, dann wird der offene Betrag entsprechend prozentual in Form von Pflegegeld ausbezahlt. Sie können den genauen Betrag mit unserem Pflegegeldrechner ermitteln.
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