Pflegesachleistungen
Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.
Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben. Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.
Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen die zu Hause von einer Pflegeperson, meistens durch einen Familienangehörigen gepflegt werden. Das Ziel ist es durch das Pflegegeld der Pflegeperson einen finanziellen Ausgleich für ihre pflegerische Leistung zu bieten.
Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, die bereits einen Pflegegrad bekommen haben. Das Pflegegeld kann als eine Art der Aufwandsentschädigung für die erbrachte Pflegetätigkeit durch den pflegenden Angehörigen bezeichnet werden.
Nachfolgend können Sie entnehmen – wie viel Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen Ihnen zustehen
Kombinationsleistung
Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege oder Kombipflege genannt, meint in der Pflege die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Nach § 38 SGB XI haben pflegebedürftige Versicherte die Möglichkeit, neben der ambulanten Pflege durch Angehörige, einen Pflegedienst zu beauftragen. Die Kombinationsleistung soll dabei helfen, die Pflege auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen, um ihn bestmöglich zu versorgen.
Voraussetzungen für die Kombipflege:
- Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
- Die Pflege findet zuhause statt.
- Der Pflegebedürftige muss Pflegesachleistungen vom Pflegedienst beanspruchen, die nicht voll ausgeschöpft werden.
- Der pflegebedürftige Versicherte hat einen Antrag auf Kombinationsleistung bei der Pflegekasse gestellt.
Haben Sie weniger Leistungen von dem Pflegedienst in Anspruch genommen, als es Ihnen zustand, dann wird der offene Betrag entsprechend prozentual in Form von Pflegegeld ausbezahlt. Sie können den genauen Betrag mit unserem Pflegegeldrechner ermitteln.
Pflegegeldrechner
Für eventuelle Abweichungen übernehmen wir keinerlei Haftung.
Kombinationsleistung berechnen: so rechnet die Pflegekasse
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zusätzlich einen Pflegedienst beauftragen, wird nicht einfach das eine vom anderen abgezogen. Die Pflegekasse rechnet anteilig: Je mehr Prozent Ihres Sachleistungsbudgets der Pflegedienst verbraucht, desto weniger Prozent Pflegegeld bleiben übrig. Wer also nur wenige Einsätze in Anspruch nimmt, verliert nicht sein ganzes Pflegegeld.
Die Formel in drei Schritten
- Verbrauchter Anteil = abgerechnete Sachleistung ÷ Höchstbetrag × 100
- Verbleibender Anteil = 100 % − verbrauchter Anteil
- Anteiliges Pflegegeld = volles Pflegegeld × verbleibender Anteil
Die folgenden Beispiele rechnen das mit den Beträgen durch, die 2026 gelten. Sie sind gegenüber 2025 unverändert; die nächste turnusmäßige Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Kombileistung bei Pflegegrad 2 berechnen
Beispiel: Der Pflegedienst rechnet 310 € im Monat ab.
310 ÷ 796 = 38,9 % verbraucht → 61,1 % bleiben übrig
rund 212 €Pflegegeld bleiben Ihnen
Kombileistung bei Pflegegrad 3 berechnen
Beispiel: Der Pflegedienst rechnet 600 € im Monat ab.
600 ÷ 1.497 = 40,1 % verbraucht → 59,9 % bleiben übrig
rund 359 €Pflegegeld bleiben Ihnen
Kombileistung bei Pflegegrad 4 berechnen
Beispiel: Der Pflegedienst rechnet 900 € im Monat ab.
900 ÷ 1.859 = 48,4 % verbraucht → 51,6 % bleiben übrig
rund 413 €Pflegegeld bleiben Ihnen
Kombileistung bei Pflegegrad 5 berechnen
Beispiel: Der Pflegedienst rechnet 1.200 € im Monat ab.
1.200 ÷ 2.299 = 52,2 % verbraucht → 47,8 % bleiben übrig
rund 473 €Pflegegeld bleiben Ihnen
Was Sie zur Kombinationsleistung wissen sollten
Wie lange bin ich an meine Entscheidung gebunden?
Sechs Monate. Das steht in § 38 Satz 3 SGB XI. Vorher können Sie nur wechseln, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – oder wenn Sie künftig ausschließlich eine der beiden Leistungsarten in Anspruch nehmen.
Was passiert, wenn ich das Sachleistungsbudget ganz ausschöpfe?
Dann bleibt kein Pflegegeld übrig. Umgekehrt gilt: Wer gar keinen Pflegedienst beauftragt, bekommt das volle Pflegegeld. Alles dazwischen wird anteilig berechnet.
Zählt der Entlastungsbetrag mit?
Nein. Die 131 € Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen zusätzlich zur Verfügung und werden nicht auf das Sachleistungsbudget angerechnet. Sie sind allerdings zweckgebunden.
Kann ich ungenutztes Sachleistungsbudget anders verwenden?
Bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Sachleistungsbudgets können Sie nach § 45a SGB XI in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln – etwa Betreuungsangebote oder nach Landesrecht anerkannte Haushaltshilfen. Private Helfer ohne Anerkennung zählen nicht dazu.
Ab welchem Pflegegrad geht das?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch ein Sachleistungsbudget – dort bleibt der Entlastungsbetrag.
Wir rechnen das mit Ihnen durch
Die Rechnung oben zeigt das Prinzip. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt davon ab, wie oft ein Pflegedienst kommen soll, wer sonst noch pflegt und welche Leistungen Sie brauchen. Wir gehen das mit Ihnen durch, kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn Sie sich am Ende gegen uns entscheiden.
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Alle Beträge nach dem Stand 2026. Verbindlich rechnet allein Ihre Pflegekasse ab; diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Gesetzliche Grundlagen: § 38 SGB XI (Kombinationsleistung), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 37 SGB XI (Pflegegeld).




